Das Bundesstrafgericht hat die durch unseren Senior Partner Michael Kummer verteidigte Beschuldigte freigesprochen. Es sei nicht erwiesen, dass die Beschuldigten vom Betrug Englers gewusst hätten, führte das Bundesstrafgericht aus. Die Beschuldigten hätten selbst an den in Deutschland wegen Betrugs verurteilten Ulrich Engler geglaubt und nur das weitergegeben, an was sie selbst geglaubt hätten. Das schliesse eine Täuschung, sowieso eine arglistige Täuschung aus.
Das Bundesstrafgericht hat die Bundesanwaltschaft unerwartet heftig gerügt. Die Anklage sei teilweise widersprüchlich gewesen, teilweise habe sie sich nicht auf schlüssige Beweise gestützt, einzelne Zeugenaussagen, auf die sich die Bundesanwaltschaft gestützt habe, hätten nicht das widergegeben, was die Bundesanwaltschaft in der Anklage ausgeführt habe, teilweise seien die von der Bundesanwaltschaft als belastend angeführten Zeugenaussagen tatsächlich sogar entlastend gewesen, die Bundesanwaltschaft habe teilweise Zeugenaussagen verdreht oder überinterpretiert. Viele Behauptungen habe die Bundesanwaltschaft überhaupt nicht mit Aktenstellen belegt. Auch wenn die Bundesanwaltschaft zu ihren Behauptungen in der Anklageschrift nicht alle Aktenstellen ausführen müsse, so sei doch zu erwarten, dass sie wenigstens die zentralen anführe, rügte das Bundesstrafgericht. Gewisse Behauptungen der Bundesanwaltschaft seien realitätsfremd, die Argumentation der Bundesanwaltschaft sei teilweise widersprüchlich. Insbesondere eines der «Hauptbeweismittel» der Bundesanwaltschaft, die Investorenwarnung der FMA Österreich, habe keineswegs vor Ulrich Engler gewarnt sondern lediglich informiert, dass dessen Anlage in Österreich nicht zugelassen sei.
Die Beschuldigten hätten selbst an Ulrich Engler geglaubt. Ansonsten würden insbesondere E-Mails der Hauptbeschuldigten vom September 2007 schlicht keinen Sinn ergeben. Viele ihrer Aussagen, in Bezug auf welche die Bundesanwaltschaft den Beschuldigten vorgeworfen habe, hätte sie für ihr angeblichesLügengebäude gebraucht, hätten entweder der Wahrheit entsprochen oder dem, woran die Beschuldigten selbst eben effektiv geglaubt hätten. Das schliessen eine Täuschung aus.
Die Bundesanwaltschaft sei – hier zitierte das Bundesstrafgericht explizit das Plädoyer des Verteidigers Michael Kummer – von einem homo oeconomicus ausgegangen, von einem perfekten Menschen, der eben immer alles anzweifle und hinterfrage. Doch das entspreche eben nicht der Realität. Aus den genannten Gründen seien die Beschuldigten freizusprehen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräfitg.
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