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Prof. Dr. Müller-Chen über Kunst und Kunstrecht

In einem Interview führt unser Konsulent und Ordinarius für Privatrecht, internationales Privat- und Handelsrecht sowie Rechtsvergleichung und Vorsteher der rechtswissenschaftlichen Abteilung der Universität St.Gallen in Kunst und das Kunstrecht ein.

Das Kunstrecht ist kein klar definiertes und abgegrenztes Rechtsgebiet. Somit gibt es auch keinen klar definierten Kunstbegriff im Recht. Vielmehr ist das Kunstrecht als Produkt von Einflüssen verschiedenster Rechtsgebiete zu verstehen. Die Bundesverfassung garantiert die Kunstfreiheit in Art. 21 und führt damit einen sehr umfassenden Kunstbegriff ein. Aber auch das Abgaberecht, Urheberrecht, Strafrecht und sogar das Zivilrecht tragen zum juristischen Kunstbegriff bei. Daher ist die Begriffsbestimmung vielmehr abhängig von der jeweiligen Rechtsfrage, die sich im Zusammenhang mit einem Kunstobjekt stellt.

Weiter geht Prof. Müller-Chen auf kunstgeschichtliche Aspekte und Fragen der Gerechtigkeit, die sich in Verbindung mit dem Kunstmarkt unausweichlich stellen, sowie auf Eigenarten des Kunstmarktes und deren Auswirkungen auf das Recht ein.

Das ganze Interview finden Sie unter diesem Link.

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