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Übertragung und Verpfändung deutscher GmbH-Geschäftsanteile nach Inkrafttreten der schweizerischen GmbH-Revision

Am 1. Januar 2008 trat die bislang tiefgreifendste Änderung des schweizerischen GmbH-Rechts in Kraft. Einer der auch aus deutscher Sicht bedeutsamen Reformpunkte ist der Ersatz der Beurkundungsform durch einfache Schriftlichkeit bei der Übertragung und Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen.

Dieser Beitrag zeigt einerseits die Änderungen im GmbH-Recht und andererseits deren Auswirkungen auf die Praxis auf, da insbesondere in grenznahen Gebieten häufig deutsche GmbH-Geschäftsanteile verpfändet werden.

Den ganzen Beitrag finden Sie hier:

Übertragung und Verpfändung deutscher GmbH-Anteile in der Schweiz nach Inkrafttreten der schweizer GmbH-Revision (1.7 MB)

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