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Coronavirus: Grenzregime – Lockerungen

Seit zwei Monaten sind die Grenzen zu unseren Nachbarländern zu. Es war nur noch möglich aus bestimmten Gründen in die Schweiz sowie in die Nachbarstaaten einzureisen. Jetzt nachdem die ersten Lockerungen in der Schweiz vorgenommen wurden, folgen auch die Grenzregime. In der Medienkonferenz vom 13. Mai 2020 hat Bundesrätin Keller-Suter erste Lockerungen im Bezug zu den Grenzen angekündigt.

Schon in den nächsten Wochen werden die Grenzkontrollen an den Schweizer Aussengrenzen langsam heruntergefahren. Am 15 Juni folgt dann die komplette Öffnung der Grenzen gegenüber den Ländern Deutschland, Österreich und Frankreich. Die Durchführung dieser Lockerungen setzt jedoch voraus, dass die Zahl der Covid-19 Infizierten kontrolliert und stabil bleibt. Das bedeutet, dass man ab dem 15. Juni die Grenzen wieder ungehindert überqueren kann und dies, ohne einen wichtigen Grund vorzuweisen. Bis dahin, arbeiten die Ministerien der betroffenen Nachbarstaaten zusammen mit der Schweiz weiter an einer Lösung für Paare, die durch die Grenzschliessung getrennt wurden und keinen Trauschein vorweisen können. Für jene gibt es momentan keine Möglichkeit ihre Partner in einem Nachbarland besuchen zu können.

Die Grenzen zu Italien werden vorerst noch nicht geöffnet, da sich die Lage in Italien immer noch nicht normalisiert hat und die Bewegungsfreiheit innerhalb Italiens weiterhin stark eingeschränkt ist. Eine Lockerung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu Italien und anderen Schengenstaaten sieht der Bundesrat in späteren Schritten vor.

Seit zwei Monaten sind die Grenzen zu unseren Nachbarländern zu. Es war nur noch möglich aus bestimmten Gründen in die Schweiz sowie in die Nachbarstaaten einzureisen. Jetzt nachdem die ersten Lockerungen in der Schweiz vorgenommen wurden, folgen auch die Grenzregime. In der Medienkonferenz vom 13. Mai 2020 hat Bundesrätin Keller-Suter erste Lockerungen im Bezug zu den Grenzen angekündigt.

Schon in den nächsten Wochen werden die Grenzkontrollen an den Schweizer Aussengrenzen langsam heruntergefahren. Am 15 Juni folgt dann die komplette Öffnung der Grenzen gegenüber den Ländern Deutschland, Österreich und Frankreich. Die Durchführung dieser Lockerungen setzt jedoch voraus, dass die Zahl der Covid-19 Infizierten kontrolliert und stabil bleibt. Das bedeutet, dass man ab dem 15. Juni die Grenzen wieder ungehindert überqueren kann und dies, ohne einen wichtigen Grund vorzuweisen. Bis dahin, arbeiten die Ministerien der betroffenen Nachbarstaaten zusammen mit der Schweiz weiter an einer Lösung für Paare, die durch die Grenzschliessung getrennt wurden und keinen Trauschein vorweisen können. Für jene gibt es momentan keine Möglichkeit ihre Partner in einem Nachbarland besuchen zu können.

Die Grenzen zu Italien werden vorerst noch nicht geöffnet, da sich die Lage in Italien immer noch nicht normalisiert hat und die Bewegungsfreiheit innerhalb Italiens weiterhin stark eingeschränkt ist. Eine Lockerung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu Italien und anderen Schengenstaaten sieht der Bundesrat in späteren Schritten vor.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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