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Michael Kummer

Senior Partner | lic. iur. HSG, LL.M., M.B.L.-HSG | Rechtsanwalt, Notar

Michael Kummer

Profil

Michael Kummer studierte Rechtswissenschaften an der Universität St.Gallen und schloss sein Studium Anfang 2005 ab. Bereits während seines Studiums war er Mitgründer eines Jungunternehmens mit Kernkompetenzen in den Bereichen Business Intelligence, e-Commerce und Internet-Applikationen. Im Jahr 2007 erwarb er das st.gallische Anwaltspatent.

Im November 2011 hat er seinen Master of European and International Business Law an der Universität St.Gallen (M.B.L.-HSG) und im September 2014 seinen Master in Internationalem Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich mit der Vertiefung Banking & Finance Law (LL.M.) abgeschlossen.

Seit 2009 ist er Mentor an der Universität St.Gallen und seit Januar 2011 Dozent an der GET Kaderschule in Winterthur (Arbeitsrecht, Kommunikationsrecht). Er ist als Gastreferent im Executive MBA Programm „Business Law for International Managers“ der Universität St.Gallen (HSG), im Rahmen der Academy der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell, der Volkshochschule Rheintal sowie von Weiterbildungsangeboten der MIT Sicherheit AG tätig.

Tätigkeitsgebiete

Michael Kummer ist beratend und prozessierend vor staatlichen Gerichten sowie vor (internationalen) Schiedsgerichten tätig, vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Vertrags-, Bank- und Kapitalmarktrecht, FinTech / Blockchain / Initial Coin Offerings (ICO) / Token Generating Events (TGE), Mergers & Acquisitions, Corporate Governance, Arbeits-, Bau- und Erbrecht.

Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor und führt Willensvollstreckermandate durch.

Er ist Verwaltungsratsmitglied bei verschiedenen Gesellschaften.

Er ist seit März 2015 von der SIX Exchange Regulation aufgrund seiner Sachkunde und Erfahrung als sachkundiger Vertreter nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereich Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheinen), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt (www.ser-ag.com).

Michael Kummer nimmt auch Schiedsrichtermandate im Rahmen von Schiedsverfahren wahr. Im September 2016 wurde er auf die Schiedsrichterliste der St.Galler Schiedsordnung (www.sgso.ch) aufgenommen.auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Ausbildung

  • LL.M. (Internationales Wirtschaftsrecht), Universität Zürich (2014)
  • M.B.L-HSG (European and International Business Law), Universität St.Gallen (2011)
  • Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (2007)
  • lic. iur. HSG, Universität St.Gallen (2005)

Berufserfahrung

  • Mitinhaber von Stach Rechtsanwälte AG (seit 2022)
  • Senior Partner bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2018)
  • Partner bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2013)
  • Dozent an der GET Kaderschule, Winterthur (seit 2011)
  • Rechtsanwalt bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2007)
  • Gründer und Geschäftsführer eines Start-ups in den Bereichen Business Intelligence, e-Commerce und Internet-Applikationen (2001-2007)

Weitere Tätigkeiten

  • Schiedsrichter auf der Schiedsrichterliste der St.Galler Schiedsordnung (www.sgso.ch) (seit 2016)
  • von der SIX Exchange Regulation anerkannter sachkundiger Vertreter nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheinen), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen (seit 2015)
  • Ostlink, studentischer Verein an der Universität St.Gallen (Beirat) (seit 2016)

Mitgliedschaften

  • Schweizerischer Anwaltsverband
  • St.Gallischer Anwaltsverband
  • Schweizerischer Juristenverein
  • Verein St.Galler Juristinnen und Juristen
  • Industrie- und Handelskammer St.Gallen Appenzell
  • Pioneer’s Club 1879
  • Euro-American Lawyers Group (EALG)
  • Hayek Club Zürich
  • HSG Alumni
  • HSG Law Alumni
  • ATILA Association of Turicum International Business Law Alumni
  • Club 2000 – Gönnervereinigung TSV St. Otmar

Publikationen

Kompetenzen

Kontakt

Fokus

Abmahnungen aufgrund urheberrechtswidriger Verwendung von Bildmaterial

Immer öfter werden natürliche und juristische Personen von Kanzleien, meist aus Deutschland, angegangen, weil sie mutmasslich urheberrechtswidrig Bildmaterial von deren Mandantschaft verwendet haben. Vorgängig wird das Internet systematisch mit entsprechender Software nach geschützten Bildern durchsucht und im Anschluss eine horrende Schadenersatzforderung für die unlizenzierte Verwendung sowie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird oftmals zusätzlich eine Entschädigung der Anwaltskosten gefordert.

Die Kündigung vor Stellenantritt

Der Arbeitsvertrag ist unterzeichnet, der erste Arbeitstag liegt aber noch in der Zukunft – und schon möchte sich eine Partei wieder lösen: Die neue Mitarbeiterin hat ein besseres Angebot erhalten, oder der Arbeitgeber muss einen kurzfristig verhängten Einstellungsstopp umsetzen. Darf in diesem Zeitpunkt bereits gekündigt werden? Und falls ja: Ab wann läuft die Kündigungsfrist, welche Frist gilt, und muss die Stelle überhaupt noch angetreten werden? Diese Fragen stellen sich in der Praxis nicht selten und sie sind rechtlich weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick scheint.