Notariat
Die Notare unserer Kanzlei beraten Unternehmen und Privatpersonen im gesamten Bereich des Notariats und nehmen für öffentliche Beurkundungen verschiedener Rechtsgeschäfte und Beglaubigungen von Unterschriften, Daten und Dokumente sowohl in nationalen als auch in internationalen Verhältnissen auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen vor. Dabei bieten wir Ihnen ein umfassendes Dienstleistungspaket an. Von einer umfassenden und kompetenten Beratung über die Ausgestaltung des Rechtsgeschäfts und die Ausarbeitung und Erstellung der erforderlichen Dokumente bis hin zur rechtmässigen Beurkundung bzw. Beglaubigung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach Durchführung der öffentlichen Beurkundung resp. Beglaubigung jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Beurkundungen
- Allgemein alle Handelsregistersachen
- Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, etc.)
- Statutenänderungen
- Kapitalerhöhungen
- Kapitalherabsetzungen
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung)
- Auflösung von Gesellschaften
- Abtretung von GmbH-Gesellschaftsanteilen
- Eheverträge
öffentliche letztwillige Verfügungen (Testament) - Erbverträge
- Erbverzichtsverträge
- Errichtung und Auflösung von Stiftungen
- Vorsorgeaufträge
- Bürgschaftsverpflichtungen
- Willenserklärungen, eidesstattliche Erklärungen / Affidavits
Beglaubigungen
- Echtheit von Unterschriften
- Vollständigkeit und Richtigkeit von Kopien
- Vollständigkeit und Richtigkeit von Abschriften
- Richtigkeit von Kalenderdaten
- Richtigkeit von Übersetzungen
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind im Zivilgesetzbuch im Erwachsenenschutzrecht geregelt. Sie erlauben es, Anordnungen zu treffen für den Fall des Eintretens einer Urteilsunfähigkeit. Sei es durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch Altersschwäche.
Zum einen kann eine urteilsfähige Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht. Die Patientenverfügung erleichtert Angehörigen wie Ärzten, Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen.
Beim Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss dabei die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen. Der Vorsorgeauftrag stärkt das Selbstbestimmungsrecht, denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird.
Einen Vorsorgeauftrag können Sie entweder eigenhändig verfassen und unterzeichnen oder mittels öffentlicher Beurkundung durch einen Notar erstellen lassen. Unsere Notare beraten Sie gerne beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.
Hinterlegung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen
Testamente oder Erbverträge können Sie entweder selbst verwahren, Dritten (bspw. einem Notar) zur Verwahrung übergeben oder bei einer Amtsstelle hinterlegen lassen. Auf Wunsch organisieren wir gerne die Hinterlegung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags bei der zuständigen Amtsstelle.
Vorsorgeaufträge lassen sich zwar nicht amtlich aufbewahren, wir sorgen aber dafür, dass die zuständigen Behörden über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags in Kenntnis gesetzt sind.
Organisation von Apostillen und Legalisationen
Ihre Experten
Fokus
Marken sind aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken: Marken sind Zeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Art. 1 Abs. 1 MSchG). Marken haben mithin eine Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion. Wer eine Marke eintragen will, erhält jedoch nicht in jedem Fall Schutz. Das Gesetz kennt sogenannte Ausschlussgründe, die verhindern, dass bestimmte Zeichen überhaupt als Marke geschützt werden können.
Stach Rechtsanwälte AG wurde im Ranking 2026 im Rechtsgebiet „Gesellschaftsrecht“, „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
Wir freuen uns ausserordentlich über diese Auszeichnung und bedanken uns bei unseren Klienten und Partnern für ihre Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten in der Schweiz. Bereits geringfügige Tempoverstösse können finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, während gravierende Überschreitungen bis zur Freiheitstrafe und zum Entzug des Führerausweises führen können.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtliche Einordnung, das Sanktionssystem sowie die relevanten Schwellenwerte.