Stach Rechtsanwälte Logo

Strengere Regelungen zum Fahrzeuglärm – Reduktion vermeidbarer Geräusche im Strassenverkehr ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz strengere Vorschriften gegen Fahrzeuglärm: Vermeidbare Geräusche wie Auspuffknallen, unnötiges Hochdrehen des Motors oder aggressives Beschleunigen sind ausdrücklich verboten und können mit Bussen bis CHF 10 000 geahndet werden. Auch die Ordnungsbussen wurden erhöht (z. B. CHF 80 für unnötiges Laufenlassen des Motors), während technische Anforderungen wie wirksame Schalldämpfer und ein Verbot lärmsteigernder Umbauten präzisiert wurden. Ziel ist mehr Rücksichtnahme im Strassenverkehr, besserer Gesundheits- und Umweltschutz sowie eine höhere Lebensqualität im öffentlichen Raum.
Konventionalstrafen sichern im Bauwesen die Vertragstreue, können aber nach Art. 163 Abs. 3 OR richterlich reduziert werden, wenn sie übermässig sind. Ob eine Strafe verhältnismässig ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Strafen, die einen wesentlichen Teil des Werklohns ausmachen, sind besonders gefährdet. Bauherren und Unternehmer sollten daher realistische Pönalen vereinbaren und im Streitfall das Kostenrisiko einer Klage genau abwägen.
Bei Trennung und Scheidung regelt das Unterhaltsrecht die finanziellen Pflichten zwischen Ehegatten und gegenüber gemeinsamen Kindern. Kindesunterhalt hat Vorrang und umfasst sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt. Er gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Ehegattenunterhalt ist während der Trennung möglich, nach der Scheidung aber nur noch bei klarer Bedürftigkeit und lebensprägender Ehe. Das Prinzip der Eigenverantwortung steht im Vordergrund. Bei ausbleibenden Zahlungen helfen Inkassostellen oder rechtliche Schritte. Anpassungen sind bei dauerhaften Änderungen möglich – freiwillige Einkommensreduktionen werden dabei nicht berücksichtigt.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2024 in den Gebieten Private Equity und Venture Capital,  2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ sowie 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

Fokus

Strengere Regelungen zum Fahrzeuglärm – Reduktion vermeidbarer Geräusche im Strassenverkehr ab 2025

Konventionalstrafen im Bauvertragsrecht

Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung in der Schweiz