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Whistleblowing im Spannungsverhältnis: Beispiele aus der Rechtsprechung / Externe Whistleblowing-Stelle

Whistleblowing führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen den rechtlichen Pflichten von Arbeitnehmern und den übergeordneten gesellschaftlichen Interessen. Einerseits müssen Arbeitnehmer ihre Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber wahren, andererseits kann die Aufdeckung von Missständen ein öffentliches Interesse darstellen, das über die vertraglichen Pflichten hinausgeht. Der Artikel untersucht die rechtlichen Grundlagen dieses Konflikts und stellt anhand von Gerichtsurteilen dar, wie die Schweizer Rechtsprechung diese Thematik behandelt. Dabei wird betont, dass Arbeitnehmer zunächst interne Meldewege nutzen müssen, bevor sie externe Stellen oder die Öffentlichkeit informieren. Der Artikel schliesst mit einer Empfehlung für Unternehmen, klare externe Anlaufstellen zu definieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Reputationen zu schützen.
Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bietet neue Wachstumschancen und erweiterte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, stellt jedoch insbesondere für kleinere Unternehmen eine finanzielle und administrative Herausforderung dar. Der Umwandlungsprozess umfasst die Erstellung eines Umwandlungsplans und -berichts, die Prüfung durch einen Revisionsexperten und den Beschluss in einer Gesellschafterversammlung, bevor die Eintragung im Handelsregister erfolgt. Ein wesentlicher Stolperstein ist das erforderliche Mindestkapital von CHF 100'000.-, das häufig eine Kapitalerhöhung notwendig macht. Diese kann durch Barliberierung, Umwandlung von Gesellschaftsdarlehen in Eigenkapital oder durch Nutzung von frei verfügbarem Eigenkapital erfolgen. Eine sorgfältige Planung der Finanzierung ist entscheidend für den Erfolg der Umwandlung.
Ab dem 1. Januar 2025 wurden mit den Artikeln 684a und 787a des Obligationenrechts Umgehungsgeschäfte im Zusammenhang mit Mantelgesellschaften und organisierten Firmenbestattungen für nichtig erklärt. Mantelgesellschaften, die ohne operative Tätigkeit existieren, werden oft genutzt, um Liquidationskosten und Steuern zu umgehen. Besonders problematisch sind organisierte Firmenbestattungen, bei denen Unternehmen ihre Schulden manipulieren und Gläubiger benachteiligen. Die neuen Regelungen stärken die Rechtssicherheit, schützen Gläubiger und setzen klare Grenzen gegen diese unzulässigen Praktiken.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2024 in den Gebieten Private Equity und Venture Capital,  2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ sowie 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

Fokus

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Umwandlung einer GmbH in eine AG: Herausforderungen und praktische Lösungsansätze

Nichtigkeit des Mantelhandels – Art. 684a und 787a OR