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Ausschlussgründe im Markenrecht (Schweiz)

Marken sind aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken: Marken sind Zeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Art. 1 Abs. 1 MSchG). Marken haben mithin eine Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion. Wer eine Marke eintragen will, erhält jedoch nicht in jedem Fall Schutz. Das Gesetz kennt sogenannte Ausschlussgründe, die verhindern, dass bestimmte Zeichen überhaupt als Marke geschützt werden können.
Stach Rechtsanwälte AG wurde im Ranking 2026 im Rechtsgebiet "Gesellschaftsrecht", "Private Equity und Venture Capital" ausgezeichnet. Wir freuen uns ausserordentlich über diese Auszeichnung und bedanken uns bei unseren Klienten und Partnern für ihre Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten in der Schweiz. Bereits geringfügige Tempoverstösse können finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, während gravierende Überschreitungen bis zur Freiheitstrafe und zum Entzug des Führerausweises führen können. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtliche Einordnung, das Sanktionssystem sowie die relevanten Schwellenwerte.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt: 
https://www.ser-ag.com/de/resources/recognized-representatives.html#/lawyers

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Die Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2025, 2024 und 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ und 2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ ausgezeichnet.

Fokus

Ausschlussgründe im Markenrecht (Schweiz)

Stach Rechtsanwälte als Top-Anwaltskanzlei ausgezeichnet

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ein Überblick über die Einordnung und Konsequenzen