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Haftungsrechtliche Fragen im Freizeitsport – veranschaulicht am Beispiel Golf

Sportliche Aktivitäten sind regelmässig mit gewissen Verletzungs- und Unfallrisiken verbunden. Wo Menschen miteinander oder nebeneinander Sport treiben, stellt sich deshalb immer wieder die Frage, wer für die Folgen eines Unfalls einzustehen hat. Von Bedeutung ist nebst der zivil- und strafrechtlichen Haftbarkeit zudem, ob im Verletzungsfall die Unfall- oder die Krankenversicherung für die entstehenden Kosten aufkommt. 
Der Arbeitsvertrag ist unterzeichnet, der erste Arbeitstag liegt aber noch in der Zukunft – und schon möchte sich eine Partei wieder lösen: Die neue Mitarbeiterin hat ein besseres Angebot erhalten, oder der Arbeitgeber muss einen kurzfristig verhängten Einstellungsstopp umsetzen. Darf in diesem Zeitpunkt bereits gekündigt werden? Und falls ja: Ab wann läuft die Kündigungsfrist, welche Frist gilt, und muss die Stelle überhaupt noch angetreten werden? Diese Fragen stellen sich in der Praxis nicht selten und sie sind rechtlich weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick scheint.
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt für Schweizer Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften eine neue, eigenständige Compliance-Pflicht: Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) samt Ausführungsverordnung (TJPV) auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt: 
www.ser-ag.com

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Die Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2026, 2025, 2024 und 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“, 2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ und 2026 im Rechtsgebiet „Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet.

Fokus

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