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Lohnpfändung: Wie Sie Ihr Existenzminimum schützen

Wenn das Betreibungsamt die Lohnpfändung ankündigt, fühlen sich viele Betroffene in einer Sackgasse. Der monatliche Lohn wird plötzlich zum Gegenstand behördlicher Zwangsvollstreckungsmassnahmen. Doch das schweizerische Recht bietet wirksame Schutzmechanismen. Wer die Regeln kennt, kann oft eine tragbare Lösung erreichen.
Das moderne Wirtschaftsleben ist durch ein ausgeprägtes Vertragswachstum gekennzeichnet. Online-Shops, Dienstleister, Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften kontrahieren täglich in erheblichem Umfang über weitgehend kongruente Vertragsinhalte. Um nicht jeden einzelnen Vertrag individuell aushandeln zu müssen, hat sich in der Praxis im Hinblick auf den Abschluss einer Vielzahl gleichartiger Verträge die Vorformulierung gleichbleibender Vertragsbedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen etabliert.
Per 1. Juli 2026 treten die Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) betreffend Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken in Kraft. Diese haben zum Ziel, die Rechtsstellung von Grundstückbesitzern insbesondere bei Hausbesetzungen zu stärken. Bewirkt werden soll dies mit einer Erweiterung des Selbsthilferechts. Zudem wird mit Art. 260a ZPO ein neues zivilprozessuales Instrument geschaffen.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt: 
www.ser-ag.com

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Die Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2026, 2025, 2024 und 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“, 2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ und 2026 im Rechtsgebiet „Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet.

Fokus

Lohnpfändung: Wie Sie Ihr Existenzminimum schützen

Das Kleingedruckte: Die Ungewöhnlichkeitsregel bei AGB

Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken