Stach Rechtsanwälte Logo

Die Kündigungssperrfrist im Mietrecht

Wer als Vermieter eine mietrechtliche Auseinandersetzung mit dem Mieter führt, sollte sich der Folgen einer einvernehmlichen Erledigung bewusst sein: Eine Einigung – sei es vor der Schlichtungsbehörde, vor Gericht oder ausserhalb eines Verfahrens – löst regelmässig eine dreijährige Kündigungssperrfrist zulasten des Vermieters aus. Wer dies übersieht, verliert für drei Jahre die Möglichkeit, das Mietverhältnis ordentlich zu beenden. Das kann nicht zuletzt bei einem Verkauf ein Hindernis sein.
Verlässt ein Mieter nach gültiger Kündigung des Mietvertrages das Mietobjekt nicht, ergreifen Vermieter oftmals eigenmächtig Massnahmen wie das Austauschen der Schlösser. Solche Massnahmen sind jedoch unzulässig und ziehen nicht selten zivil- und strafrechtliche Verfahren nach sich. Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache ist auf dem Rechtsweg durchzusetzen und setzt voraus, dass der Mieter ohne Nutzungsrecht im Besitz der Mietsache verbleibt. Je nach konkreter Sach- und Rechtslage ist die prozessuale Durchsetzung dieses Anspruches allerdings anders anzugehen.
Die geplante Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), deren Inkrafttreten im Jahr 2027 erwartet wird, sieht vor, dass zwei neue Bewilligungskategorien für Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute eingeführt werden. Diese bestehen in den Kryptokrediten, welche mittels neuer Anlageklassen die Entwicklung und Harmonisierung von Tokenisierungsstandards ermöglichen, sowie Krypto-Derivaten. Im Rahmen der Revision sollen auch weitere finanzmarktrechtliche Gesetze – namentlich das FIDLEG, das GwG, das FINMAG sowie das FinfraG – angepasst werden.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt: 
https://www.ser-ag.com/de/resources/recognized-representatives.html#/lawyers

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Die Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2025, 2024 und 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ und 2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ ausgezeichnet.

Fokus

Die Kündigungssperrfrist im Mietrecht

Die Mieterausweisung aus der Perspektive des Vermieters

Geplante Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) – Einführung zwei neuer Bewilligungskategorien