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Corporate Governance

Verwaltungsrat, Aufsicht, Organisation, Due Diligence, Verantwortlichkeit, Statuten, Reglemente

Das zentrale Element der Corporate Governance ist das Verhältnis zwischen den Aktionären als Eigentümer der Gesellschaft, dem Verwaltungsrat und der operativen Geschäftsführung. Ein Ordnungsrahmen mit klaren Verantwortlichen, risikoorientierten Entscheidungsprozessen und transparenten  Organisationsstrukturen sind wesentliche Compliance-Faktoren.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Corporate Governance Aspekten und bieten Ihnen Unterstützung in der Vorbereitung und Begleitung von Generalversammlungen privater sowie börsenkotierter Gesellschaften. Wir bieten Ihnen Support bei der Einhaltung börsenrechtlicher und anderer Meldepflichten und beraten Sie in Unternehmensstreitigkeiten.

Ihre Experten

Michael Kummer

Senior Partner

Ramon Bühler

Associate

Fokus

Der Verwaltungsrat 4.0

Digitale Revolution, Industrie 4.0, Big Data, Artificial Intelligence, Blockchain, FinTech: Schlagwörter, die täglich in den Nachrichten sind und deren Gemeinsamkeit ist, dass sie sinnbildlich für das sich rasend schnell verändernde Umfeld stehen, in welchem sich Unternehmen heute behaupten müssen. Damit einhergehend sind auch die Anforderungen an die Erfüllung der rechtlichen Pflichten eines Verwaltungsrates in den letzten Jahren immer höher geworden.

Ersetzen Computer bald Wissen und Erfahrung?

Für den St. Galler Rechtsanwalt Patrick Stach steht fest: „Der Mehrwert eines Verwaltungsrates wird sich in Zukunft immer stärker daran messen, inwieweit seine Qualitäten nicht durch Algorithmen, Computer und ähnliche Instrumente ersetzbar sind.“ Was muss man sich unter einem „Verwaltungsrat 4.0“ vorstellen und brauchen moderne Verwaltungsräte neben Branchenkennern auch Querdenker?

Stolpersteine bei der Praxisübernahme

Praxisübernahmen sind ein zunehmend komplexes Thema. Beim Kauf und der Veräusserung von bestehenden Arztpraxen müssen verschiedene juristische Stolpersteine beachtet werden, um langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vorab gilt es zu bedenken, dass die Übernahme einer Praxis nahezu immer mit der Übernahme von Arbeitnehmern, Patienten(daten) und Honorarforderungen verbunden ist. Ferner müssen die Pflichten des Verkäufers, wie zum Beispiel die Einführung des Käufers in die Praxis und Gewährleistungsansprüche, geregelt werden.