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Gesellschaftsrecht

Gründung, Start-Up, Holding, Konzern, Aktienkaufvertrag, Aktionärbindungsvertrag

Die umfassende Beratung und Unterstützung von Unternehmen jeder Grösse, von Einzelunternehmen über Familienbetriebe bis zu börsenkotierten Aktiengesellschaften, in allen Phasen ihrer Tätigkeit ist eine unserer Kernkompetenzen. Unsere Klientschaft ist im operativen Geschäftsalltag mit den verschiedensten rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, denen wir mit Fachkompetenz, Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und pragmatischen Lösungsansätzen begegnen. Dadurch können sich unsere Klienten auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage bewegen.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:

  • Gründungen von Gesellschaften
  • Corporate Governance
  • Organisationsstruktur
  • Aktienkaufverträge und Stammanteilübertragungen
  • Aktionärsbindungsverträge
  • Durchführung von Generalversammlungen
  • Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
  • Konzernrecht
  • Holdingstrukturen
  • Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen)
  • Unternehmensnachfolge
  • Sanierungen
  • Vertragsrecht

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Ramon Bühler

Associate

Patrik Mauchle

Associate

Nicolas Buob

Associate

Fokus

Finanzierung von Start-Ups

Im aktuellen Wirtschaftsumfeld werden täglich neue Unternehmen gegründet. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Innovation und Wachstum in unserem Umfeld stattfindet wie schon lange nicht mehr. Eine der grössten Herausforderungen von Start-Ups ist die richtige Finanzierung.

Persönliche Haftung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat spielt eine zentrale Rolle in der Führung und Überwachung von Konzernen in der Schweiz. Diese Rolle bringt nicht nur Autorität und Einfluss mit sich, sondern auch eine erhebliche Verantwortung und Haftungsrisiken. Die Haftung des Verwaltungsrates ist in verschiedenen rechtlichen Rahmenwerken festgelegt, die sicherstellen sollen, dass Verwaltungsräte ihre Aufgaben im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ausüben.

Transparenz bei Rohstoffunternehmen

Revisionspflichtige Gesellschaften, welche im Rohstoffsektor tätig sind, werden im Zuge der Aktienrechtsrevision zu erhöhter Transparenz verpflichtet (Art. 964d ff. OR). Diese beinhaltet die Offenlegung über geschäftsbezogene Zahlungen über CHF 100’000.- an staatliche Stellen. Als staatliche Stellen gelten nationale, regionale oder kommunale Behörden eines Drittlandes sowie von diesen Behörden kontrollierte Abteilungen oder Unternehmen.