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Finanzierung von Start-Ups

Im aktuellen Wirtschaftsumfeld werden täglich neue Unternehmen gegründet. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Innovation und Wachstum in unserem Umfeld stattfindet wie schon lange nicht mehr. Eine der grössten Herausforderungen von Start-Ups ist die richtige Finanzierung: Junge Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ausreichende Mittel zu beschaffen, um ihre Geschäftsideen zu verwirklichen und zu skalieren.

Grundsätzlich kann in der Finanzierung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden werden. Bringt der Gründer ausschliesslich Eigenkapital in sein Unternehmen ein, mit anderen Worten sein eigenes Geld, so trägt er das volle unternehmerische Risiko selbst. Dafür erhält er einen Anteil am Gewinn und behält die Kontrolle an der Gesellschaft. Wird Fremdkapital eingebracht, z.B. in Form eines Darlehens, so entspricht dies einem festen Rückzahlungsbetrag sowie Zins. Der Fremdkapitalgeber trägt kein unternehmerisches Risiko per se, doch aber das Insolvenzrisiko der Gesellschaft, welcher er ein Darlehen zur Verfügung stellt.

Die Frage, welche sich im Rahmen der Finanzierung stellt, ist, in welcher Form Kapital ins Unternehmen geholt wird, oder in welchem Verhältnis Eigen- bzw. Fremdkapital aufgenommen wird. Hierzu benötigt es einige Überlegungen. Eigenkapital hat bspw. hohe Kapitalkosten aus Eigentümersicht, weil zusätzliches Eigenkapital die Stimmrechte der Gründer verwässert. Auf der anderen Seite kann es einer Überschuldungsproblematik entgegenwirken, indem es als finanzielles Polster fest ins Unternehmen eingebracht wird. Die Aufnahme von Fremdkapital hat keine Auswirkung auf die Stimmrechte, verändert aber die Finanzsicherheit durch den Zuwachs von Verbindlichkeiten.

Bei Start-Ups ist das Risiko des Fremdkapitalgebers, der keine unternehmensexternen Sicherheiten hat, sehr nahe beim Eigenkapitalrisiko, da bei Misserfolg des Unternehmens (Konkurs) eine Rückzahlung nicht möglich ist. Für dieses Risiko wollen die Investoren abgegolten werden. Die Fremdkapitalkosten nähern sich damit den Eigenkapitalkosten. Ausserdem sind bei Start-ups reine Fremdkapitalfinanzierungen praktisch nicht verfügbar, weil der Investor auch ein Mitspracherecht für das Risiko möchte. Um dieses Spannungsfeld zu lösen, kann die Kapitalstruktur mit Stimmrechts- und Vorzugsaktien zurechtgelegt werden, um die Interessen von Gründern und Investoren abzubilden. Ebenfalls kann es zielführend sein, einen Aktionärsbindungsvertrag abzuschliessen, sodass sowohl die Interessen der Gründer als auch die Interessen der Investoren auf vertraglicher Basis gesichert sind.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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