Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung hinterlassen Menschen heute neben klassischen Vermögenswerten auch zahlreiche digitale Inhalte und Spuren im Internet, in IT-Systemen sowie auf Speichermedien. Der digitale Nachlass beschränkt sich dabei nicht nur auf persönliche Daten, sondern umfasst eine Vielzahl digitaler Vermögenswerte und Zugänge. Da die Regelung des digitalen Nachlasses im Erbfall häufig mit rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten entsprechende Regelungen und Vorsorgemassnahmen zu treffen.
Was versteht man unter dem digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehört der gesamte Bestand an durch und über die verstorbene Person generierten digitalen Daten, unabhängig vom Ort ihrer Speicherung, insbesondere Daten und Inhalte (Fotos, Videos, Dokumente, Chatverläufe, etc.), (Benutzer-) Konten und Zugänge (E-Mail-Konto, Social-Media-Konten, Streamingkonten, online-Shops, etc.), Vermögenswerte (Kryptowährungen, Guthaben bei online-Diensten wie PayPal, etc.) sowie (Nutzungs-) Rechte und Verträge (Musik, Filme, Software, Domains, etc.).
Erfassen des digitalen Nachlasses und Zugang zu diesem
Bereits die genaue Erfassung des digitalen Nachlasses bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die rechtliche und tatsächliche Zugriffssituation bei digitalen Speicherorten oftmals unklarer ist als bei physischen Datenträgern. Der Zugang zu Benutzerkonten oder gespeicherten Daten durch Hinterbliebene kann aufgrund fehlender Zugangsdaten, technischer Schutzmechanismen sowie vertraglicher (Nutzungs-) Beschränkungen der jeweiligen Anbieter unmöglich oder erheblich erschwert sein. So kann etwa bei Kryptowährungen die rechtliche Berechtigung zwar eindeutig sein, fehlt jedoch der Zugangsschlüssel, bleibt der Zugriff faktisch unmöglich und die Werte sind faktisch verloren. Analoges gilt für E-Mail-Konten, Cloud-Speicher oder andere Online-Dienste, deren Zugangsdaten den Erben nicht bekannt sind.
Anbieter haben ihren Sitz überdies häufig im Ausland und unterstellen ihre Dienstleistungen entsprechend ausländischem Recht, was den Zugriff auf Daten und Accounts oder deren Löschung zusätzlich erschweren kann. Dies kann dazu führen, dass schweizerische Erbbescheinigungen oder Vollmachten nicht ohne Weiteres akzeptiert werden und Erben, wenn überhaupt, nur eingeschränkten Zugang erhalten oder langwierige Nachweisverfahren durchlaufen müssen. Diese Hürden können die Verwaltung und Verfügung über den digitalen Nachlass im Erbfall erheblich beeinträchtigen oder sogar verunmöglichen.
Festlegen von Nachlasskontakten und Vertrauenspersonen
Bei sozialen Netzwerken und digitalen Plattformen bestehen erhebliche Unterschiede im Umgang mit dem digitalen Nachlass verstorbener Nutzerinnen und Nutzer. Während einige Anbieter die Möglichkeit vorsehen, bereits zu Lebzeiten einen sogenannten Nachlasskontakt oder eine Vertrauensperson zu bestimmen, die das Benutzerkonto nach dem Todesfall verwalten oder bestimmte Entscheidungen treffen kann, beschränken sich andere Plattformen auf die Deaktivierung oder Löschung des Kontos nach einer gewissen Zeit der Inaktivität.
Versetzen in einen Gedenkzustand
Teilweise können Benutzerkonten in einen Gedenkzustand versetzt werden, sodass Inhalte weiterhin sichtbar bleiben, jedoch keine reguläre Nutzung mehr möglich ist. Andere Anbieter gewähren Angehörigen oder Erben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu einzelnen Daten oder Funktionen, etwa gegen Vorlage einer Sterbeurkunde oder eines Erbnachweises. Umfang und Voraussetzungen solcher Rechte unterscheiden sich jedoch erheblich und richten sich in erster Linie nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber.
Schwierigkeiten bei der Übertragung des digitalen Nachlasses auf die Erben
Schliesslich kann auch die Übertragung von Daten vom Erblasser auf die Erben Schwierigkeiten bereiten. Die Nutzungsbedingungen vieler Anbietern schränken nicht nur den postmortalen Zugriff ein, sie verbieten vielfach auch die Übertragung eines Accounts resp. der darin enthaltenen Daten auf Dritte. Erschwerend kommt hinzu, dass bei digitalen Inhalten häufig zwischen Eigentum und blossen Nutzungsrechten unterschieden werden muss. Viele digitale Dienste und Inhalte werden nicht im Eigentum erworben, sondern lediglich im Rahmen von Lizenz- oder Nutzungsverträgen bereitgestellt. Ob und in welchem Umfang solche Rechte vererblich sind, ist oftmals rechtlich nicht abschliessend geklärt und hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ab.
Handlungsbedarf und -empfehlungen zu Lebzeiten
Der Umgang mit digitalen Daten, Werten und Benutzerkonten hängt im Todesfall in hohem Masse von den Nutzungsbedingungen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Anbieter ab. In der Praxis liegt die grösste Herausforderung dabei häufig nicht in der rechtlichen Berechtigung der Erben, sondern im tatsächlichen Zugang zu den digitalen Daten und Vermögenswerten. Fehlende Zugangsdaten, technische Schutzmechanismen oder unklare und ungünstige Nutzungsbedingungen können dazu führen, dass Konten, digitale Inhalte oder digitale Vermögenswerte nicht mehr zugänglich sind und dauerhaft verloren gehen.
Daraus ergibt sich ein klarer Handlungsbedarf bereits zu Lebzeiten. Wer über digitale Daten, digitale Vermögenswerte und Benutzerkonten verfügt, sollte eine strukturierte Übersicht über alle relevante Konten, Zugangsdaten und digitale Vermögenspositionen erstellen sowie festlegen, wie mit diesen im Todesfall umzugehen ist. Sinnvoll ist insbesondere die Identifikation wichtiger digitaler Werte, die Sicherstellung des Zugangs für Vertrauenspersonen oder Erben sowie die Formulierung klarer Anweisungen zur Verwaltung, Weiterführung oder Löschung digitaler Konten und Inhalte.
Solche Regelungen können insbesondere in einem Vorsorgeauftrag oder in einer letztwilligen Verfügung festgehalten werden. Entscheidend ist dabei, dass die Erben nicht nur rechtlich zur Verwaltung des digitalen Nachlasses befugt sind, sondern auch tatsächlich auf die entsprechenden Daten und Konten zugreifen können. Eine frühzeitige und sorgfältige Regelung des digitalen Nachlasses trägt wesentlich dazu bei, spätere Unsicherheiten, praktische Schwierigkeiten und den unwiederbringlichen Verlust wichtiger Daten oder Vermögenswerte zu vermeiden.

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