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Persönliche Haftung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat spielt eine zentrale Rolle in der Führung und Überwachung von Konzernen in der Schweiz. Diese Rolle bringt nicht nur Autorität und Einfluss mit sich, sondern auch eine erhebliche Verantwortung und Haftungsrisiken. Die Haftung des Verwaltungsrates ist in verschiedenen rechtlichen Rahmenwerken festgelegt, die sicherstellen sollen, dass Verwaltungsräte ihre Aufgaben im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ausüben.

Rechtliche Grundlagen der Haftung

Das Schweizer Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 717 ff OR., bildet das Fundament für die Haftung des Verwaltungsrates. Diese Vorschriften verpflichten Mitglieder des Verwaltungsrates, ihre Aufgaben sorgfältig und im besten Interesse der Gesellschaft auszuführen. Verstösse gegen diese Pflichten können zu persönlichen Haftungsansprüchen führen. Des Weiteren spielen das Aktienrecht und das Konzernrecht eine wichtige Rolle in der Definition und Ausgestaltung der Haftung.

Haftungsvoraussetzungen

Die Haftung des Verwaltungsrates setzt eine Pflichtverletzung voraus, die in der Regel eine Nachlässigkeit oder ein Fehlverhalten in der Ausführung der Verwaltungsratspflichten impliziert. Diese Pflichtverletzung muss zu einem Schaden führen, und es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden bestehen. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei der Partei, die den Anspruch geltend macht.

Konkrete Haftungsrisiken

Konkrete Haftungsrisiken für den Verwaltungsrat ergeben sich insbesondere bei mangelnder Überwachung der Geschäftsleitung, unzureichender Risikobewertung und -steuerung, sowie bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften und interne Richtlinien. In einem Konzernkontext sind auch die komplexen Strukturen und die Interaktion zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften relevant, die zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf die Haftung darstellen können.

Haftungsfolgen und -vermeidung

Die Haftungsfolgen für Verwaltungsratsmitglieder können von Schadenersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Verwaltungsräte durch gründliche Due-Diligence-Prozesse, die Implementierung effektiver Compliance-Systeme und eine stetige Weiterbildung ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Absicherung durch D&O-Versicherungen (Directors and Officers Liability Insurance) kann zusätzlichen Schutz bieten.

Fazit

Die Haftung des Verwaltungsrates in einem Konzern nach Schweizer Recht ist ein komplexes Feld, das eine sorgfältige Beachtung der rechtlichen Vorschriften und eine gewissenhafte Ausübung der Verwaltungsratspflichten erfordert. In einer sich ständig wandelnden Wirtschafts- und Rechtslandschaft bleibt es eine fortwährende Herausforderung für Verwaltungsräte, ihren Haftungsrisiken wirksam zu begegnen. Ein proaktives und kenntnisreiches Vorgehen ist daher für die Sicherstellung einer effektiven Corporate Governance und zur Minimierung von Haftungsrisiken unerlässlich.


Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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