Haftpflichtrecht
Vertragliche Haftung, ausservertragliche Haftung, unerlaubte Handlung, Werkeigentümerhaftung, Tierhalterhaftung
Das Haftpflichtrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Als betroffene Person, sei es als Opfer eines Unfalles, einer Straftat oder eines ärztlichen Kunstfehlers, entstehen Ansprüche auf Schadensersatz, Genugtuung sowie Ersatz des Sachschadens.
Bei einem Schadenfall steht auf einer Seite die Versicherung des Haftpflichtigen, welche den jeweiligen Schadenfall berufsmässig bearbeitet. Auf der anderen Seite steht die geschädigte Person, welche unverschuldet aus ihrem normalen Lebensrhythmus gerissen wird. Unser Ziel ist es, unsere Klienten in dieser Situation mit höchsten Ansprüchen an Qualität und Professionalität bei der Klärung zu unterstützen. Gerade bei gravierenden Ereignissen ist es notwendig, eine versierte Vertretung beizuziehen, welche die Rechte gegenüber den Versicherungen und Haftpflichtigen durchsetzt.
- Haftung des Geschäftsherrn
- Grund- und Werkeigentümer-Haftung
- Haftungsfälle aus unerlaubter Handlung
- Bei Sachschaden
- Bei Körperverletzung
- Bei Persönlichkeitsverletzung
Ihre Experten
Fokus
Haftungsrechtliche Fragen im Freizeitsport – veranschaulicht am Beispiel Golf
Sportliche Aktivitäten sind regelmässig mit gewissen Verletzungs- und Unfallrisiken verbunden. Wo Menschen miteinander oder nebeneinander Sport treiben, stellt sich deshalb immer wieder die Frage, wer für die Folgen eines Unfalls einzustehen hat. Von Bedeutung ist nebst der zivil- und strafrechtlichen Haftbarkeit zudem, ob im Verletzungsfall die Unfall- oder die Krankenversicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.
Arzthaftung im Bereich der Telemedizin
Bei vielen Patienten beginnt die Nachforschung über ein medizinisches Anliegen mittels eines Telefonanrufes, einer E-Mail oder einer Recherche im Internet. Dies hat zunehmend zur Folge, dass auch die mit den medizinischen Anliegen einhergehenden Beratungen und Behandlungen mittels räumlicher Distanz zwischen Arzt und Patienten stattfinden (sog. Telemedizin). Die Schweizerische Gesellschaft für Telemedizin und eHealth (SGTMeH) definiert die Telemedizin als ärztliche Beratung und Behandlung ohne unmittelbare physische Präsenz über Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Trotz aller Vorteile, die mit der zunehmenden Zahl an Onlinekonsultationen und -therapien für Patienten einhergehen, stellen sich diesbezüglich auch neue, grundlegende Rechtsfragen – so insbesondere in Bezug auf die Haftung bei fehlerhaften telemedizinischen Arztzeugnissen oder fehlerhaften Behandlungen.
Neues Schweizer Datenschutzrecht
Voraussichtlich soll das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) am 1. September 2023 in Kraft treten. Mit der Revision ändern sich wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten und Unternehmen müssen in Zukunft strengere Vorschriften im Bereich des Datenschutzes einhalten.