Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Betriebsreglement, Ausländerrecht, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Unsere ausgewiesenen Spezialisten bieten unseren Klienten Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, von der Erarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen, Bonusvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Vergütung von Führungskräften, nachvertraglichen Konkurrenzverboten, Datenschutz bis zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch in Bezug auf die Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie.
Vergütung von Führungskräften
Arbeitsbewilligungen
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Fokus
Die Kündigung vor Stellenantritt
Der Arbeitsvertrag ist unterzeichnet, der erste Arbeitstag liegt aber noch in der Zukunft – und schon möchte sich eine Partei wieder lösen: Die neue Mitarbeiterin hat ein besseres Angebot erhalten, oder der Arbeitgeber muss einen kurzfristig verhängten Einstellungsstopp umsetzen. Darf in diesem Zeitpunkt bereits gekündigt werden? Und falls ja: Ab wann läuft die Kündigungsfrist, welche Frist gilt, und muss die Stelle überhaupt noch angetreten werden? Diese Fragen stellen sich in der Praxis nicht selten und sie sind rechtlich weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick scheint.
Lohnpfändung: Wie Sie Ihr Existenzminimum schützen
Wenn das Betreibungsamt die Lohnpfändung ankündigt, fühlen sich viele Betroffene in einer Sackgasse. Der monatliche Lohn wird plötzlich zum Gegenstand behördlicher Zwangsvollstreckungsmassnahmen. Doch das schweizerische Recht bietet wirksame Schutzmechanismen. Wer die Regeln kennt, kann oft eine tragbare Lösung erreichen.
Homeoffice – Arbeitsrechtliche Ausgestaltung und Herausforderungen
Auch mehrere Jahre nach der COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Während viele Arbeitnehmer die Möglichkeit schätzen, ihre beruflichen Verpflichtungen flexibler mit ihrem Privatleben zu vereinbaren, bevorzugen zahlreiche Arbeitgeber wieder eine stärkere Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz. Sie begründen dies insbesondere mit einer einfacheren Mitarbeiterführung, einer effizienteren Kommunikation sowie einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der Teams. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage zunehmend an Bedeutung, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dieser Arbeitsform treffen.