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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Betriebsreglement, Ausländerrecht, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Unsere ausgewiesenen Spezialisten bieten unseren Klienten Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, von der Erarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen, Bonusvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Vergütung von Führungskräften, nachvertraglichen Konkurrenzverboten, Datenschutz bis zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch in Bezug auf die Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie.

Vergütung von Führungskräften

Eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung ist eine wichtige Voraussetzung zur Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter und Führungskräfte und zur langfristigen Bindung an ein Unternehmen. Wir beraten Sie bei der Redaktion von Mandats- und Arbeitsverträgen sowie der Strukturierung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und von Vergütungspaketen für die Führungskräfte ihres Unternehmens (Kader- und Geschäftsleitungsmitglieder, Verwaltungsräte). Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Vergütungsmodellen für Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte mit den Gesellschaftsstatuten und den Vorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften (VegüV), im Zusammenhang mit erforderlichen Genehmigung von Vergütungsmodellen durch die Generalversammlung sowie Offenlegungsfragen in diesem Zusammenhang.

Arbeitsbewilligungen

Wir unterstützen Sie in Bezug auf Arbeitsbewilligungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Unternehmen in der Schweiz oder beim Zuzug von Arbeitnehmern aus dem Ausland in die Schweiz. Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie diesbezüglich in Verfahren vor Behörden.

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Patrik Mauchle

Associate

Fokus

Das detaillierte Arztzeugnis: Praxisfälle

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum am 2. Januar 2024 erschienenen Gast-Kommentars zum Thema «Detailliertes Arztzeugnis – ein Ansatz zur Senkung von Gesundheitskosten und Entlastung für KMU» gehen Patrick Stach und Marko Babic im Folgenden auf zwei Praxisbeispiele ein.

Wie ein detailliertes Arztzeugnis die Gesundheitskosten senken kann

Auf einem gewöhnlichen Arztzeugnis findet sich in der Regel lediglich der eingeschätzte Grad der Arbeitsunfähigkeit. Eine Erläuterung, wie dieses Ergebnis zustande kommt oder welche Beschwerde zugrunde liegt, finden wir nicht. Dabei bleibt auch unberücksichtigt, welchen Beruf die Person ausübt. Diesem Umstand soll und muss das detaillierte Arztzeugnis Abhilfe verschaffen.

AHV-Revision: Reform AHV 21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft

Die Revision der AHV stellt einen wichtigen Schritt in der Anpassung des schweizerischen Sozialversicherungssystems an die aktuellen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen dar. Die Revision ist ein Ausdruck des ständigen Bestrebens, ein Gleichgewicht zwischen der finanziellen Nachhaltigkeit des Systems und der Sicherstellung angemessener Leistungen für die Begünstigten zu finden. Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.