Vertragsrecht
Vertragsverhandlungen, Joint Ventures, AGB, ABV, Kooperationsvertrag
Wir beraten Private und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere:
- Kaufverträge (Fahrnis oder Grundstück)
- Miet- und Pachtverträge
- Darlehensverträge
- Kreditverträge
- Arbeitsverträge
- Werk- und Treuhandverträge
- Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsverträge
- Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsverträge
- Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
- Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsverträge
- Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsverträge
- Lizenzverträge
Ihre Experten
Fokus
Stach Rechtsanwälte als Top-Anwaltskanzlei ausgezeichnet
Stach Rechtsanwälte AG wurde im Ranking 2026 im Rechtsgebiet „Gesellschaftsrecht“, „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
Wir freuen uns ausserordentlich über diese Auszeichnung und bedanken uns bei unseren Klienten und Partnern für ihre Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Kündigung des Mietvertrags bei Eigenbedarf
Der Erwerb eines vermieteten Wohn- oder Geschäftsraums wirft regelmässig mietrechtliche Fragestellungen auf, insbesondere wenn der neue Eigentümer die Räume künftig selbst nutzen oder baulich verändern möchte. Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung aus dringendem Eigenbedarf rechtlich zulässig ist.
Konventionalstrafen im Bauvertragsrecht
Konventionalstrafen sichern im Bauwesen die Vertragstreue, können aber nach Art. 163 Abs. 3 OR richterlich reduziert werden, wenn sie übermässig sind. Ob eine Strafe verhältnismässig ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Strafen, die einen wesentlichen Teil des Werklohns ausmachen, sind besonders gefährdet. Bauherren und Unternehmer sollten daher realistische Pönalen vereinbaren und im Streitfall das Kostenrisiko einer Klage genau abwägen.