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Kapitalmarktrecht

Börsenkotierung, Anleihen, kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwaltung, Private Equity, Effektenhandel

Im Finanz- und Kapitalmarkt tätige Personen und Unternehmen, wie insbesondere Vermögensverwalter, Effektenhändler, oder Fonds beraten wir hinsichtlich der Evaluation und Gestaltung geeigneter rechtlicher Strukturen und unterstützen sie bei der Erarbeitung von Vertragsgrundlagen sowie bei Fragen der Compliance. Wir begleiten Sie von der Gründung über den Erhalt allfälliger Bewilligungen bis hin zur nachfolgenden Einhaltung aller regulatorischer Anforderungen und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Unsere kapitalmarktrechtliche Kompetenz wird durch unsere vielfältigen Branchenkenntnisse ergänzt. Unsere Mandanten profitieren von unserem Full-Service-Ansatz durch die breite Expertise unserer Anwälte aus anderen Fachgebieten, vor allem aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, öffentliches Recht, Immobilienrecht und Steuerrecht.

Unsere Dienstleistungen reichen von traditionellen Wertpapieremissionen bis hin zum Angebot von innovativen strukturierten Produkten. Ob es sich um einen Börsengang (IPO), um ein Secondary- oder Rights-Offering, eine Mezzanine-Finanzierung, eine Wandelanleihe, derivative Instrumente oder eine Umschuldung handelt – wir sind den Herausforderungen des heutigen komplexen Umfelds der Finanzmärkte gewachsen.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:

  • Kapitalmarktrecht
  • Börsenkotierungen
  • Anleihen
  • kollektive Kapitalanlagen
  • Vermögensverwaltung
  • Private Equity
  • Effektenhandel

Ihre Experten

Michael Kummer

Senior Partner

Ramon Bühler

Associate

Fokus

Die Zeit drängt für unabhängige Vermögensverwalter: Notwendigkeit der Bewilligung durch die FINMA bis zum 31. Dezember 2022

Seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes («FINIG») und des Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG») per 1. Januar 2020 unterstehen neu auch unabhängige Vermögensverwalter einer Bewilligung der FINMA und müssen sich einer von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisation («AO») anschliessen. Nachdem die FINMA per 6. Juli 2020 die ersten beiden Aufsichtsorganisationen bewilligt hat, sind alle Grundlagen geschaffen, damit sich Vermögensverwalter bewilligen lassen können. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 31. Dezember 2022.