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Strafrecht

Strafverteidigung, Strafanzeige

Wir beraten und vertreten beschuldigte Personen, die Privatklägerschaft, Opfer und geschädigte Personen im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, im Zwangsmassnahmeverfahren (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie im erstinstanzlichen Haupftverfahren bzw. im Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Personen im Administrativverfahren vor den Verwaltungsbehörden (bspw. bei Strassenverkehrsdelikten). Unsere Kernkompetenzen sind:

  • Beratung und Vertretung von Privatpersonen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Strassenverkehrsrechts
  • Redaktion von Strafanzeigen und Strafanträge sowie Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts

Fokus

Änderung der Strafprozessordnung: Die wichtigsten Neuerungen

Die Bundesversammlung hat nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 2019 am 17. Juni 2022 diverse Änderungen der Strafprozessordnung beschlossen. Die Referendumsfrist ist per 6. Oktober 2022 unbenutzt verstrichen. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 beschlossen, die Änderungen der Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Davon ausgenommen sind drei Bestimmungen im Jugendstrafgesetz und in der Jugendstrafprozessordnung. Diese Änderungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Änderungen betreffen unter anderem das Strafbefehlsverfahren sowie die Opferrechte und das Entsiegelungsverfahren.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen

Die Überwachung von Stiftungen erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Aufsichtsmechanismus, der in erster Linie darauf abzielt, den festgelegten Zweck der Stiftung zu verwirklichen und ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Dieser Artikel verpflichtet die Aufsichtsbehörden, sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen im Einklang mit dem festgelegten Stiftungszweck steht.

Aufsichtsbeschwerde für Stiftungen

Die Überwachung von Stiftungen erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Aufsichtsmechanismus, der in erster Linie darauf abzielt, den festgelegten Zweck der Stiftung zu verwirklichen und ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Dieser Artikel verpflichtet die Aufsichtsbehörden, sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen im Einklang mit dem festgelegten Stiftungszweck steht.