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Prozessführung

Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Unternehmer und Privat-personen in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren vor Schweizer Gerichten und Behörden.

Die Beurteilung von Chancen und Risiken eines Prozesses ist ein zentraler Aspekt bei der Erarbeitung der Prozessstrategie gemeinsam mit unseren Klienten. Dabei lassen wir Wirtschaftlichkeitsaspekte sowie fallspezifische und lokale Eigenheiten in unsere Beurteilung einfliessen. Wir sind dabei jederzeit bestrebt, die Ziele unserer Klienten zu verwirklichen und durch unsere Fachkompetenz, Erfahrung und taktische Versiertheit das für sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Vertretung vor Gerichten und Behörden

Wir vertreten unsere Klienten vor allen Schweizer Gerichten und Behörden.  Um für Sie auch in komplexen Angelegenheiten das bestmögliche Resultat zu erzielen, setzen wir unsere Ressourcen und unser fundiertes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zu Ihren Gunsten effizient ein.  

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Eheschutz, Scheidung, Erbstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten)
  • Handelsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Auftrag, Kauf- und Werkvertrag)
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (z.B. M&A-Angelegenheiten, aktienrechtliche Verantwortlichkeit, Aktionärsbindungsverträge)
  • Wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren (z.B. Veruntreuung, Betrug)
  • Immaterialgüterrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Markenrecht, Urheberrecht)
  • Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Lohnforderung, missbräuchliche Kündigung, Konkurrenzverbot, Mobbing)
  • Konkursrechtliche Streitigkeiten (z.B. Kollokationsprozesse, paulianische Anfechtungen, Arrestverfahren, Verwertung von Vermögenswerten)
  • Vorsorglicher Rechtsschutz und vorsorgliche Massnahmen
  • Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen

Streitvermeidung, aussergerichtliche Streitbeilegung und Vertragsredaktion

Wir unterstützen unsere Klienten bezüglich der Vermeidung von Streitigkeiten und Prozessen durch die Entwicklung von Strategien zur Prozessvermeidung sowie der aussergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere in aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bereits im Rahmen der Vertragsredaktion mit dem Ziel, künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien vorzubeugen und zu vermeiden.

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Ramon Bühler

Associate

Patrik Mauchle

Associate

Nicolas Buob

Associate

Fokus

Kann mit dem Internetauftritt ein Gerichtsstand im Ausland begründet werden

Die meisten Unternehmen, die Dienstleistungen oder Sachleistungen erbringen und vertreiben, verwenden das Internet, um diese Leistungen bekannt zu machen oder zu verkaufen. Dies führt dazu, dass ein grösserer Kundenkreis und damit auch Kunden im Ausland angesprochen werden. Einerseits vergrössert der Vertrieb über das Internet den Absatzmarkt, andererseits birgt es jedoch auch das Risiko, von der Kundschaft im Ausland gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.

Änderung der Verordnung über internationale Rechtshilfe

Internationale Kooperation in der Strafverfolgung ist aufgrund der immer mehr zunehmenden Globalisierung von grosser Bedeutung. Oft kommt es vor, dass strafbare Handlungen länderübergreifend begangen werden oder dass sich ein Täter in mehreren Ländern gleichzeitig strafbar macht. Auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität hat die Globalisierung zu zunehmend internationalen Delikten geführt. Damit internationale Straftaten verfolgt werden können, ersucht der verfolgende Staat Rechtshilfe. Dem Ersuchen eines anderen Staates wird jedoch in der Regel nur entsprochen, wenn dieser Gegenrecht gewährt. Dieser bürokratischen Problematik hat sich der Bundesrat gestellt und eine Änderung der Rechtshilfeverordnung gutgeheissen. Diese wird ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt.

Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht per 1. Januar 2019

Per 1. Januar 2019 sind drei neue Bestimmungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen tragen wesentlich dazu bei, dass sich ungerechtfertigt Betriebene wehren können und die Nachteile eines (ungerechtfertigten) Eintrags im Betreibungsregister nicht hinnehmen müssen.