Obwohl in der momentanen Coronakrise der Fokus der Schweizer Bürger auf den Bundesrat gerichtet ist, sind auch National- sowie Ständerat aktiv an der Regierung der Schweiz beteiligt. Über ein vitales Thema wurde heute am 6.5.2020 im Ständerat abgestimmt. Es handelt sich um die Auszahlung von Dividenden, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit beantragt hat.
Am Tag drei der ausserordentlichen Session des Parlaments hat der Ständerat mit 31 zu 10 Stimmen die Motion zum Dividendenverbot bei Kurzarbeit der Sozialkommision des Nationalrats abgelehnt. Am Vortag wurde die Motion vom Nationalrat angenommen. Dieses Dividendenverbot hätte es Unternehmen, die Kurzarbeit beim Bund beantragt haben, untersagt, im laufenden sowie kommenden Jahr Dividenden auszuzahlen. Das Dividendenverbot hätte jedoch nicht für alle Unternehmen gelten sollen. So wären kleinere Betriebe[1], bei denen sich die InhaberInnen am Ende des Jahres eine Dividende auszahlen, von diesem Verbot ausgenommen. Begründet wurde diese Motion dadurch, dass es als stossend empfunden werden könnte, wenn Unternehmen, die staatliche Leistungen erhalten, gleichzeitig Gewinne an ihre Aktionäre verteilen.
Die Mehrheit des Ständerats war jedoch der Meinung, dass ein Dividendenverbot zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen könnte, wenn Unternehmen aufgrund des Verbots auf Kurzarbeit verzichten, um weiterhin Dividenden auszahlen zu können. Ebenfalls gehören laut Ständerat die Dividenden zum Schweizer Wirtschaftssystem grundsätzlich dazu (SRF). Juristisch gesehen würde das Dividendenverbot ein grundlegender Eingriff in Eigentumsverhältnisse der Firma und der Aktionäre darstellen.
Auch fragwürdig war, dass das Dividendenverbot rückwirkend Unternehmen betroffen hätte, die dieses Jahr bereits ihre Dividende ausbezahlt haben. Eine solche Rückforderung von Dividenden würde die geltende Rechtssicherheit anzweifeln. Diese Rechtssicherheit ist besonders in einer ausserordentlichen Lage mit Notrecht wichtig, da das Vertrauen in das Rechtssystem einen zunehmenden Stellenwert hat. Weiter wäre es ökonomisch gesehen sehr aufwändig und mit vielen Problemen verbunden[2].
Durch die Ablehnung in der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments ist die Motion vollständig vom Tisch und Dividenden können weiterhin ausgeschüttet werden. Dennoch ist in gewissen Fällen zu kritisieren, wenn ein Unternehmen trotz Kurzarbeit, Dividendenauszahlt. Dies wäre in vielen Fällen nicht verantwortungsbewusst.
[1] Betriebe mit 10 bis 15 Angestellten
[2] Bsp: Verrechnungssteuer oder ausländische Investoren (NZZ)
Obwohl in der momentanen Coronakrise der Fokus der Schweizer Bürger auf den Bundesrat gerichtet ist, sind auch National- sowie Ständerat aktiv an der Regierung der Schweiz beteiligt. Über ein vitales Thema wurde heute am 6.5.2020 im Ständerat abgestimmt. Es handelt sich um die Auszahlung von Dividenden, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit beantragt hat.
Am Tag drei der ausserordentlichen Session des Parlaments hat der Ständerat mit 31 zu 10 Stimmen die Motion zum Dividendenverbot bei Kurzarbeit der Sozialkommision des Nationalrats abgelehnt. Am Vortag wurde die Motion vom Nationalrat angenommen. Dieses Dividendenverbot hätte es Unternehmen, die Kurzarbeit beim Bund beantragt haben, untersagt, im laufenden sowie kommenden Jahr Dividenden auszuzahlen. Das Dividendenverbot hätte jedoch nicht für alle Unternehmen gelten sollen. So wären kleinere Betriebe[1], bei denen sich die InhaberInnen am Ende des Jahres eine Dividende auszahlen, von diesem Verbot ausgenommen. Begründet wurde diese Motion dadurch, dass es als stossend empfunden werden könnte, wenn Unternehmen, die staatliche Leistungen erhalten, gleichzeitig Gewinne an ihre Aktionäre verteilen.
Die Mehrheit des Ständerats war jedoch der Meinung, dass ein Dividendenverbot zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen könnte, wenn Unternehmen aufgrund des Verbots auf Kurzarbeit verzichten, um weiterhin Dividenden auszahlen zu können. Ebenfalls gehören laut Ständerat die Dividenden zum Schweizer Wirtschaftssystem grundsätzlich dazu (SRF). Juristisch gesehen würde das Dividendenverbot ein grundlegender Eingriff in Eigentumsverhältnisse der Firma und der Aktionäre darstellen.
Auch fragwürdig war, dass das Dividendenverbot rückwirkend Unternehmen betroffen hätte, die dieses Jahr bereits ihre Dividende ausbezahlt haben. Eine solche Rückforderung von Dividenden würde die geltende Rechtssicherheit anzweifeln. Diese Rechtssicherheit ist besonders in einer ausserordentlichen Lage mit Notrecht wichtig, da das Vertrauen in das Rechtssystem einen zunehmenden Stellenwert hat. Weiter wäre es ökonomisch gesehen sehr aufwändig und mit vielen Problemen verbunden[2].
Durch die Ablehnung in der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments ist die Motion vollständig vom Tisch und Dividenden können weiterhin ausgeschüttet werden. Dennoch ist in gewissen Fällen zu kritisieren, wenn ein Unternehmen trotz Kurzarbeit, Dividendenauszahlt. Dies wäre in vielen Fällen nicht verantwortungsbewusst.
[1] Betriebe mit 10 bis 15 Angestellten
[2] Bsp: Verrechnungssteuer oder ausländische Investoren (NZZ)