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Coronavirus: Update zur finanziellen Hilfe durch den Bund

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 einige Erweiterungen zur finanziellen Soforthilfe bekanntgegeben.

  • Arbeitslose müssen für eine vorübergehende Zeit nicht mehr nachweisen, dass sie sich für eine Stelle beworben haben.
     
  • Die Stellenmeldepflicht wurde vorübergehend aufgehoben.
     
  • Die maximale Anzahl der zu erhaltenden Taggelder wurde auf 120 erhöht.
     
  • Die Bewilligungsdauer für Kurzarbeit wurde von 3 auf 6 Monate erhöht.

Ab heute 25. März ist es möglich bei den Banken direkt, unbürokratisch Kredite anzufordern! Weitere Infos sowie das offizielle Kreditantrags-Formular finden Sie hier: COVID-19-Kreditvereinbarung

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 einige Erweiterungen zur finanziellen Soforthilfe bekanntgegeben.

  • Arbeitslose müssen für eine vorübergehende Zeit nicht mehr nachweisen, dass sie sich für eine Stelle beworben haben.
     
  • Die Stellenmeldepflicht wurde vorübergehend aufgehoben.
     
  • Die maximale Anzahl der zu erhaltenden Taggelder wurde auf 120 erhöht.
     
  • Die Bewilligungsdauer für Kurzarbeit wurde von 3 auf 6 Monate erhöht.

Ab heute 25. März ist es möglich bei den Banken direkt, unbürokratisch Kredite anzufordern! Weitere Infos sowie das offizielle Kreditantrags-Formular finden Sie hier: COVID-19-Kreditvereinbarung

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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