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Coronavirus: Weitere Lockerungen

Der Bundesrat hat am Mittwoch, dem 27. Mai 2020, einen weiteren Schritt zur Normalität in der Schweiz angekündigt. So wird die “ausserordentliche Lage”, die in der Schweiz ausgerufen wurde, ab dem 19. Juni beendet und zu einer “besonderen Lage”, wie es am Anfang der Corona-Krise der Fall war, abgestuft. Das Notrecht, welches dem Bundesrat besondere Befugnisse erteilt, bleibt jedoch weiterhin in Kraft (vgl. “Coronavirus: Was ist das Notrecht des Bundes?”). Ebenfalls wurden einige Lockerungen für das alltägliche Leben angekündigt.

Ab dem kommenden Samstag wird das Veranstaltungsverbot von mehr als 5 Personen auf mehr als 30 Personen geändert. Gleiche Erleichterungen sind auch im Bereich der Grossveranstaltungen getroffen worden, da sind ab dem 6. Juni auch Veranstaltungen von bis zu 300 Personen erlaubt.

Weiter können ab dem 6. Juni alle Geschäfte, die bis heute noch geschlossen blieben wieder öffnen. Dies betrifft unter anderem Zoos, Freibäder und Bergbahnen.

Auch will der Bundesrat bis spätestens am 6. Juli die Grenzen zu sämtlichen Schengenländern wieder öffnen. Dies würde die Personenfreizügigkeit zwischen den Schengenländern wieder in den Normalzustand versetzen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, dem 27. Mai 2020, einen weiteren Schritt zur Normalität in der Schweiz angekündigt. So wird die “ausserordentliche Lage”, die in der Schweiz ausgerufen wurde, ab dem 19. Juni beendet und zu einer “besonderen Lage”, wie es am Anfang der Corona-Krise der Fall war, abgestuft. Das Notrecht, welches dem Bundesrat besondere Befugnisse erteilt, bleibt jedoch weiterhin in Kraft (vgl. “Coronavirus: Was ist das Notrecht des Bundes?”). Ebenfalls wurden einige Lockerungen für das alltägliche Leben angekündigt.

Ab dem kommenden Samstag wird das Veranstaltungsverbot von mehr als 5 Personen auf mehr als 30 Personen geändert. Gleiche Erleichterungen sind auch im Bereich der Grossveranstaltungen getroffen worden, da sind ab dem 6. Juni auch Veranstaltungen von bis zu 300 Personen erlaubt.

Weiter können ab dem 6. Juni alle Geschäfte, die bis heute noch geschlossen blieben wieder öffnen. Dies betrifft unter anderem Zoos, Freibäder und Bergbahnen.

Auch will der Bundesrat bis spätestens am 6. Juli die Grenzen zu sämtlichen Schengenländern wieder öffnen. Dies würde die Personenfreizügigkeit zwischen den Schengenländern wieder in den Normalzustand versetzen.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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