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Kapitalbeschaffung für Start-ups durch Initial Coin Offerings (ICO) resp. Token Generating Events (TGE)

In letzter Zeit hat ein Thema die Geschäftswelt revolutioniert: Blockchain, die Technologie der Zukunft. Diese Technologie ermöglicht neue Business- und Finanzierungsmodelle und andere Massnahmen der Mittelakquise. Die Ausgabe von Token durch einen ICO ermöglicht insbesondere neue Arten des Crowdfundings, die es insbesondere jungen Unternehmen in frühen Phasen erlauben, Kapital von vielen verschiedenen Investoren für die Entwicklung ihrer Produkte und Projekte zu beschaffen. Noch vor Jahresfrist war die Euphorie sowohl von ICO-Initiatoren als auch von Investoren, die an ICOs teilnehmen wollten, denn auch überwältigend. Viele Start-ups und gestandene Unternehmen überschwemmten den Markt geradezu mit den verschiedensten Token, die im Rahmen von ICOs resp. TGEs ausgegeben wurden. Inzwischen scheint sich die Situation etwas abgekühlt zu haben.

Die FINMA unterscheidet drei Arten von Token: Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token (zur FINMA-Wegleitung, siehe unten). Zunächst wird man im Hinblick auf die Mittelakquise bei Investoren an die Ausgabe von Anlage-Token denken, welche eine Beteiligung am Unternehmen repräsentieren (Aktien-Token). Allerdings besteht bei der Ausgabe von Aktien-Token ein Wermutstropfen, denn diese ist sowohl organisatorisch als auch aufsichtsrechtlich (regulatorisch) viel komplexer, als etwa die Emission von Zahlungs- oder Nutzungs-Token. Gerade aufgrund der regulatorischen Hürden bei Anlage-Token, die regelmässig als Effekten (Securities) eingestuft werden, und allenfalls Prospekt- und / oder Bewilligungspflichten nach mit sich bringen, entscheiden sich viele ICO-Initiatoren stattdessen für die Ausgabe von Zahlungs- oder Nutzungstoken. 

Nachdem sich allerdings die erste Euphorie gelegt hat, werden sich Geldgeber gut überlegen, was sie als Gegenwert für ihr Investment akzeptieren, insbesondere ob für sie Zahlungs- oder Nutzungs-Token (noch) interessant sind. Je nach Quelle gibt es inzwischen zwischen 1‘300 und 1‘600, jedenfalls deutlich über 1‘000 Kryptowährungen. Da ist die Frage berechtigt, ob es derart viele digitale Währungen braucht, ob dafür ein (ausreichender) Markt besteht, der es erlaubt, eine spezifische Währung dereinst zu veräussern, oder ob nicht ein eklatantes Risiko besteht, dass sich eine Kryptowährung zu einem unveräusserbaren Non-Valeur entwickelt. Potentielle Investoren werden sich daher gut überlegen, ob sie an einem ICO teilnehmen und in Token investieren wollen.   

Für Investoren jedenfalls dürften je länger je mehr Anlage-Token interessant sein. Denn während Zahlungs- und Nutzungs-Token keine gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsrechte beinhalten, wird der Investor bei Anlage-Token mittels Stimm- und Vermögensrechten an der Willensbildung und allfälligen Erträgen der emittierenden Gesellschaft beteiligt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für den ICO-Initiator, sich gut zu überlegen, welche Art von Token emittiert werden soll, sodass (auch) für die Investoren langfristig ein interessanter Wert geschaffen wird. 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der erfolgreichen Durchführung von Projekten und bietet Ihnen rechtliche Beratung mit Fachkompetenz und massgeschneiderten Lösungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen reicht von der Beantwortung regulatorischer Fragen bis hin zur Erstellung von Rechtsgutachten, der Gründunge von Unternehmen und Strukturierung komplexer Projekte und hängt von den spezifischen Bedürfnissen unserer Klienten ab. Dank unserem erprobten Netzwerk mit kompetenten Partnern können wir Ihnen auch in steuerlichen sowie nicht-juristischen Belangen weiterhelfen.

Wegleitung der FINMA für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs) vom 16. Februar 2018 (138.3 KB)

In letzter Zeit hat ein Thema die Geschäftswelt revolutioniert: Blockchain, die Technologie der Zukunft. Diese Technologie ermöglicht neue Business- und Finanzierungsmodelle und andere Massnahmen der Mittelakquise. Die Ausgabe von Token durch einen ICO ermöglicht insbesondere neue Arten des Crowdfundings, die es insbesondere jungen Unternehmen in frühen Phasen erlauben, Kapital von vielen verschiedenen Investoren für die Entwicklung ihrer Produkte und Projekte zu beschaffen. Noch vor Jahresfrist war die Euphorie sowohl von ICO-Initiatoren als auch von Investoren, die an ICOs teilnehmen wollten, denn auch überwältigend. Viele Start-ups und gestandene Unternehmen überschwemmten den Markt geradezu mit den verschiedensten Token, die im Rahmen von ICOs resp. TGEs ausgegeben wurden. Inzwischen scheint sich die Situation etwas abgekühlt zu haben.

Die FINMA unterscheidet drei Arten von Token: Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token (zur FINMA-Wegleitung, siehe unten). Zunächst wird man im Hinblick auf die Mittelakquise bei Investoren an die Ausgabe von Anlage-Token denken, welche eine Beteiligung am Unternehmen repräsentieren (Aktien-Token). Allerdings besteht bei der Ausgabe von Aktien-Token ein Wermutstropfen, denn diese ist sowohl organisatorisch als auch aufsichtsrechtlich (regulatorisch) viel komplexer, als etwa die Emission von Zahlungs- oder Nutzungs-Token. Gerade aufgrund der regulatorischen Hürden bei Anlage-Token, die regelmässig als Effekten (Securities) eingestuft werden, und allenfalls Prospekt- und / oder Bewilligungspflichten nach mit sich bringen, entscheiden sich viele ICO-Initiatoren stattdessen für die Ausgabe von Zahlungs- oder Nutzungstoken. 

Nachdem sich allerdings die erste Euphorie gelegt hat, werden sich Geldgeber gut überlegen, was sie als Gegenwert für ihr Investment akzeptieren, insbesondere ob für sie Zahlungs- oder Nutzungs-Token (noch) interessant sind. Je nach Quelle gibt es inzwischen zwischen 1‘300 und 1‘600, jedenfalls deutlich über 1‘000 Kryptowährungen. Da ist die Frage berechtigt, ob es derart viele digitale Währungen braucht, ob dafür ein (ausreichender) Markt besteht, der es erlaubt, eine spezifische Währung dereinst zu veräussern, oder ob nicht ein eklatantes Risiko besteht, dass sich eine Kryptowährung zu einem unveräusserbaren Non-Valeur entwickelt. Potentielle Investoren werden sich daher gut überlegen, ob sie an einem ICO teilnehmen und in Token investieren wollen.   

Für Investoren jedenfalls dürften je länger je mehr Anlage-Token interessant sein. Denn während Zahlungs- und Nutzungs-Token keine gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsrechte beinhalten, wird der Investor bei Anlage-Token mittels Stimm- und Vermögensrechten an der Willensbildung und allfälligen Erträgen der emittierenden Gesellschaft beteiligt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für den ICO-Initiator, sich gut zu überlegen, welche Art von Token emittiert werden soll, sodass (auch) für die Investoren langfristig ein interessanter Wert geschaffen wird. 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der erfolgreichen Durchführung von Projekten und bietet Ihnen rechtliche Beratung mit Fachkompetenz und massgeschneiderten Lösungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen reicht von der Beantwortung regulatorischer Fragen bis hin zur Erstellung von Rechtsgutachten, der Gründunge von Unternehmen und Strukturierung komplexer Projekte und hängt von den spezifischen Bedürfnissen unserer Klienten ab. Dank unserem erprobten Netzwerk mit kompetenten Partnern können wir Ihnen auch in steuerlichen sowie nicht-juristischen Belangen weiterhelfen.

Wegleitung der FINMA für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs) vom 16. Februar 2018 (138.3 KB)

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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