(Schaffhauser Nachrichten vom 24. Februar 2020)
von Thomas Mertens
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft soll eine Frau aus Stein am Rhein massgeblich am Aufbau eines Schneeballsystems für Kapitalanlagen um den deutschen Hochstapler Ulrich Engler beteiligt gewesen sein. Engler wurde bereits im März 2013 vom Landgericht Mannheim zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Und auch die Steinerin sollte für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Doch bei ihr sah auch das Bundesgericht als letzte Instanz keinerlei Beweise für eine Mittäterschaft, für ihren Anwalt Michael Kummer keine Überraschung: «Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft waren nicht stichhaltig.» Aus seiner Sicht sei es unverständlich, dass die Bundesanwaltschaft nach ihrer Niederlage im Dezember 2018 vor Bundesstrafgericht das Urteil überhaupt weitergezogen habe.
Freispruch «erster Klasse»
Es habe nicht einmal einen Schriftwechsel und schon gar keine Verhandlung gegeben. «Die Beschwerde der Bundesanwaltschaft ist uns vom Bundesgericht nie zugestellt worden», so Kummer, der damit für seine Mandantin einen Freispruch «erster Klasse» sieht. Zudem wiederholt Kummer seinen bereits beim Freispruch durch das Bundesstrafgericht getätigten Vorwurf, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren über die Jahre hinweg verschleppt habe.
Die Frau aus Stein am Rhein war Hauptbeschuldigte in dem Verfahren, neben ihr waren noch zwei Männer angeklagt. Auch sie wurden freigesprochen. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, wie betrügerisch das System Englers wirklich war, urteilte das Bundesgericht in einem gestern publizierten Entscheid. Sie hätten ohne Arglist gehandelt, als sie selbst in das System mit vermeintlichen Traumrenditen investierten und auch Bekannte dazu aufforderten. Der Millionenbetrüger Ulrich Engler köderte Anleger mit einem sogenannten Daytrading-System. Im Juli 2012 wurde er in den USA nach fünfjähriger Flucht verhaftet. Die Schadenssumme betrug über 100 Millionen Dollar. Rund 1300 Anleger vor allem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden von Engler geprellt.
Das Urteil des Bundesgerichts vom 7. Februar 2020 finden Sie hier:
Urteil des Bundesgericht vom 8. Februar 2020 (6B_913/2019)
Den Artikel der Schaffhauser Nachrichten sowie einen Bericht von Radio Munot finden Sie hier:
Bundesgericht spricht Steinerin frei (Schaffhauser Nachrichten vom 25. Februar 2020) (220.2 KB)
Steinerin vom Bundesgericht nach zehn Jahren freigesprochen (Radio Munot 24. Februar 2020) (90.7 KB)
(Schaffhauser Nachrichten vom 24. Februar 2020)
von Thomas Mertens
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft soll eine Frau aus Stein am Rhein massgeblich am Aufbau eines Schneeballsystems für Kapitalanlagen um den deutschen Hochstapler Ulrich Engler beteiligt gewesen sein. Engler wurde bereits im März 2013 vom Landgericht Mannheim zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Und auch die Steinerin sollte für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Doch bei ihr sah auch das Bundesgericht als letzte Instanz keinerlei Beweise für eine Mittäterschaft, für ihren Anwalt Michael Kummer keine Überraschung: «Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft waren nicht stichhaltig.» Aus seiner Sicht sei es unverständlich, dass die Bundesanwaltschaft nach ihrer Niederlage im Dezember 2018 vor Bundesstrafgericht das Urteil überhaupt weitergezogen habe.
Freispruch «erster Klasse»
Es habe nicht einmal einen Schriftwechsel und schon gar keine Verhandlung gegeben. «Die Beschwerde der Bundesanwaltschaft ist uns vom Bundesgericht nie zugestellt worden», so Kummer, der damit für seine Mandantin einen Freispruch «erster Klasse» sieht. Zudem wiederholt Kummer seinen bereits beim Freispruch durch das Bundesstrafgericht getätigten Vorwurf, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren über die Jahre hinweg verschleppt habe.
Die Frau aus Stein am Rhein war Hauptbeschuldigte in dem Verfahren, neben ihr waren noch zwei Männer angeklagt. Auch sie wurden freigesprochen. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, wie betrügerisch das System Englers wirklich war, urteilte das Bundesgericht in einem gestern publizierten Entscheid. Sie hätten ohne Arglist gehandelt, als sie selbst in das System mit vermeintlichen Traumrenditen investierten und auch Bekannte dazu aufforderten. Der Millionenbetrüger Ulrich Engler köderte Anleger mit einem sogenannten Daytrading-System. Im Juli 2012 wurde er in den USA nach fünfjähriger Flucht verhaftet. Die Schadenssumme betrug über 100 Millionen Dollar. Rund 1300 Anleger vor allem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden von Engler geprellt.
Das Urteil des Bundesgerichts vom 7. Februar 2020 finden Sie hier:
Urteil des Bundesgericht vom 8. Februar 2020 (6B_913/2019)
Den Artikel der Schaffhauser Nachrichten sowie einen Bericht von Radio Munot finden Sie hier:
Bundesgericht spricht Steinerin frei (Schaffhauser Nachrichten vom 25. Februar 2020) (220.2 KB)
Steinerin vom Bundesgericht nach zehn Jahren freigesprochen (Radio Munot 24. Februar 2020) (90.7 KB)