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Update im Fall der mutmasslichen Sektenführerin

Nachdem das Kriminalgericht Luzern die Beschuldigte wegen Veruntreuung, Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung zum Nachteil ihrer Anhängerin, vertreten durch unseren Partner RA Michael Kummer, mit Urteil vom 3. September 2021 verurteilte, legte diese Berufung beim Kantonsgericht ein. Die Berufungsverhandlung fand am 12. September 2022 vor dem Kantonsgericht Luzern statt. Das Urteil erfolgt schriftlich und wird nächste Woche erwartet.

Am 12. September 2022 veröffentlichte Blick zur Berufung der mutmasslichen Sektenführerin gegen das Urteil des Kriminalgerichts Luzern den Artikel: «Geistheilerin» Maria Magdalena Hefti will sich reinwaschen». Diesem können weitere Einzelheiten entnommen werden.

Fokus

Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“

Revidiertes Versicherungsaufsichtsgesetz

Klagebewilligung der Widerklage im Schlichtungsverfahren

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