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Notariat

Die Notare unserer Kanzlei beraten Unternehmen und Privatpersonen im gesamten Bereich des Notariats und nehmen für öffentliche Beurkundungen verschiedener Rechtsgeschäfte und Beglaubigungen von Unterschriften, Daten und Dokumente sowohl in nationalen als auch in internationalen Verhältnissen auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen vor. Dabei bieten wir Ihnen ein umfassendes Dienstleistungspaket an. Von einer umfassenden und kompetenten Beratung über die Ausgestaltung des Rechtsgeschäfts und die Ausarbeitung und Erstellung der erforderlichen Dokumente bis hin zur rechtmässigen Beurkundung bzw. Beglaubigung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach Durchführung der öffentlichen Beurkundung resp. Beglaubigung jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Beurkundungen

Wir beurkunden für Sie:
  • Allgemein alle Handelsregistersachen
  • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, etc.)
  • Statutenänderungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Kapitalherabsetzungen
  • Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung)
  • Auflösung von Gesellschaften
  • Abtretung von GmbH-Gesellschaftsanteilen
  • Eheverträge
    öffentliche letztwillige Verfügungen (Testament)
  • Erbverträge
  • Erbverzichtsverträge
  • Errichtung und Auflösung von Stiftungen
  • Vorsorgeaufträge
  • Bürgschaftsverpflichtungen
  • Willenserklärungen, eidesstattliche Erklärungen / Affidavits

Beglaubigungen

Wir beurkunden für Sie:
  • Echtheit von Unterschriften
  • Vollständigkeit und Richtigkeit von Kopien
  • Vollständigkeit und Richtigkeit von Abschriften
  • Richtigkeit von Kalenderdaten
  • Richtigkeit von Übersetzungen

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind im Zivilgesetzbuch im Erwachsenenschutzrecht geregelt. Sie erlauben es, Anordnungen zu treffen für den Fall des Eintretens einer Urteilsunfähigkeit. Sei es durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch Altersschwäche.

Zum einen kann eine urteilsfähige Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht. Die Patientenverfügung erleichtert Angehörigen wie Ärzten, Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen.

Beim Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss dabei die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen. Der Vorsorgeauftrag stärkt das Selbstbestimmungsrecht, denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird.

Einen Vorsorgeauftrag können Sie entweder eigenhändig verfassen und unterzeichnen oder mittels öffentlicher Beurkundung durch einen Notar erstellen lassen. Unsere Notare beraten Sie gerne beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.

Hinterlegung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen

Testamente oder Erbverträge können Sie entweder selbst verwahren, Dritten (bspw. einem Notar) zur Verwahrung übergeben oder bei einer Amtsstelle hinterlegen lassen. Auf Wunsch organisieren wir gerne die Hinterlegung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags bei der zuständigen Amtsstelle.

Vorsorgeaufträge lassen sich zwar nicht amtlich aufbewahren, wir sorgen aber dafür, dass die zuständigen Behörden über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags in Kenntnis gesetzt sind.

Organisation von Apostillen und Legalisationen

Gerne organisieren wir für Sie Apostillen oder Legalisationen (Überbeglaubigungen) in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Kantons St.Gallen und mit den ausländischen Botschaften oder Konsulaten. Durch solche Überbeglaubigungen werden in der Schweiz öffentlich beurkundete Beglaubigungen und öffentliche Urkunden auch im Ausland verbindlich anerkannt. Im Rahmen unseres Services besorgen wir Apostillen innert kürzester Zeit versenden diese und entsprechend Ihren Anweisungen per Post oder Kurier direkt an die jeweiligen Adressaten im In- oder Ausland.

Ihre Experten

Fokus

Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“

Revidiertes Versicherungsaufsichtsgesetz

Klagebewilligung der Widerklage im Schlichtungsverfahren