Frauenquoten in Verwaltungsräten sind in der politischen Debatte zum Thema geworden. Sie sind allerdings zu wenig flexibel und werfen überdies heikle rechtliche Fragen auf.
Die Frauenquote im Verwaltungsrat ist derzeit eine beliebte und mediengängig weit verbreitete Diskussion. Statistiken zufolge ist der Anteil an Frauen in den Verwaltungsräten der im Swiss Market Index (SMI) erfassten Gesellschaften in den letzten Jahren auf 17% gestiegen. Die Hälfte der VR-Neubesetzungen dieser Unternehmen sind Frauen. Liest man diese Zahlen, könnte man denken, dass auf der Führungsetage tatsächlich ein Umdenken stattgefunden hat. Sind Frauen gar längst eingezogen in den Chefetagen und auch in den Verwaltungsräten? So sehr der Anstieg zu begrüssen ist, so sehr ist nicht von der Hand zu weisen, dass immer noch eine Unterrepräsentation des weiblichen Geschlechts besteht. Unbestritten ist, dass diese Unterrepräsentation nicht auf objektiven, sachlichen Kriterien beruht, sondern historisch bestimmt ist. Sie ist Ausfluss einer Geschlechterdiskriminierung. So drastisch das klingt, so wenig kann dieser Geschlechterdiskriminierung mit einer festgelegten Frauenquote in den Gesellschaftsstatuten entgegengewirkt werden, da einer solchen eine womöglich nicht rechtskonforme persönliche Diskriminierung anhaftet.
Quoten sind kein Mittel gegen Diskriminierung (801.4 KB)