Am 1. Januar 2008 trat die bislang tiefgreifendste Änderung des schweizerischen GmbH-Rechts in Kraft. Einer der auch aus deutscher Sicht bedeutsamen Reformpunkte ist der Ersatz der Beurkundungsform durch einfache Schriftlichkeit bei der Übertragung und Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen.
Dieser Beitrag zeigt einerseits die Änderungen im GmbH-Recht und andererseits deren Auswirkungen auf die Praxis auf, da insbesondere in grenznahen Gebieten häufig deutsche GmbH-Geschäftsanteile verpfändet werden.
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