(St.Galler Tagblatt vom 25. Januar 2019)
von Larissa Flammer
Das Urteil war happig: Acht Jahre Gefängnis, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme. Dazu kamen 85’000 Franken Genugtuungszahlungen, 48’000 Franken Schadenersatzzahlungen, Rückzahlungsforderungen für die Anwaltskosten in der Höhe von 140’000 Franken und Verfahrenskosten von knapp 65’000 Franken.
Der heute Anfang 30-jährige Thurgauer wurde 2017 vom Obergericht wegen einfacher Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung, Nötigung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Gefährdung des Lebens (alles mehrfach), sowie wegen Tätlichkeiten, Erpressung, grober Verkehrsregelverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt.
Angeklagt hatte ihn seine damalige Ehefrau, weshalb der junge Mann vor vier Jahren in Untersuchungshaft kam. Die Untersuchungsbehörden hatten drei frühere Freundinnen des Angeklagten gefunden, die ihn ebenfalls belasten. Wegen mutmasslicher Wiederholungsgefahr musste er in Haft bleiben.
Urteil basiert auf nicht korrekt erhobenen Beweisen
Mit dem Urteil des Obergerichts, das demjenigen der Erstinstanz entspricht, ist der Angeklagte nicht einverstanden. Er gelangte ans Bundesgericht, sein Anwalt rügte «eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und eine Verletzung des Grundsatzes ‹in dubio pro reo›». Dies ist dem Urteil aus Lausanne zu entnehmen, das diese Woche veröffentlicht wurde.
Das Bundesgericht gibt dem Angeklagten recht. Das Berufungsverfahren vor Obergericht war fehlerhaft und bereits das Urteil des Bezirksgerichts beruhte auf nicht korrekt erhobenen Beweisen. Das Problem: Die vier Expartnerinnen sind nie gerichtlich befragt worden.
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Bundesgericht hebt Thurgauer Urteil auf (St.Galler agblatt 25. Januar 2019) (215.9 KB)