Am vergangenen Freitag wurden weitere Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und der kontinuierlichen Öffnung der Schweiz bestätigt. Der Plan des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, die Einreisebeschränkungen per 15. Juni 2020 aufzuheben, wurde planmässig durchgeführt.
Die Personenfreizügigkeit ist nun wieder vollständig gewährleistet und gilt jetzt für alle EU und EFTA Staaten sowie das Vereinigte Königreich. Dies bedeutet auch, dass jegliche Grenzkontrollen zu diesen Staaten wieder abgeschafft wurden. Dies stellt eine grosse Veränderung für den Grenzverkehr dar. Die Aufhebung der Einschränkungen hat nämlich verschiedenste Folgen für Grenzgänger:
- Das Verbot der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch (Einkaufstourismus), ist aufgehoben. Somit ist es wieder möglich, solche Güter im Rahmen einer Reise ungehindert (Kontrollen der Eidgenössischen Zollverwaltung vorbehalten) einzuführen.
- Kleinere Grenzübergänge wie Fusswege oder Überlandstrassen sind nicht mehr gesperrt und können fortan wieder für den Grenzübertritt verwendet werden.
Auch der Tourismus ist wieder uneingeschränkt und es können Ferien in den genannten Ländern gemacht werden. Es bleibt jedoch weiterhin zu beachten, dass es zu allfälligen Ausfällen des Flugverkehrs kommen kann.
Über weitere Länder – grundsätzlich Drittstaaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören – wurde noch nicht entschieden. Über eine Lockerung bzw. eine Streichung dieser Staaten von der Risikoliste des Bundes im Zusammenhang mit den Einreisebeschränkungen, wird der Bund, in Absprache mit den Schengen-Staaten und der EU zu einem späteren Zeitpunkt informieren.