Bau- und immobilienrecht
Immobilientransaktionen, Baurecht, Planungsrecht, Total- und Generalunternehmer, Werkvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag, Architekturvertrag, Baurekurs
In bau- und immobilienrechtlichen Fragen des privaten- und öffentlichen Rechts bieten wir unseren Klienten verschiedenen Dienstleistungen. Unseren Klienten stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, Immobilien zu erwerben, bau- und umweltrechtliche Bewilligungen zu erlangen, Werkverträge für Projektrealisierungen zu erarbeiten, Mietverträge aufzusetzen oder Grundeigentum zu veräussern.
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:
- Baurecht
- Planungsrecht
- Immobilientransaktionen
- Bewilligungsverfahren
- Grundstückkaufverträge
- Generalunternehmerverträge
- Baurechtsverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Werkverträge
- Architekturverträge
Ihre Experten
Fokus
Reservationsvereinbarung beim Grundstückkauf
Wer sich ernsthaft für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung interessiert, wird in der Praxis häufig aufgefordert, eine sogenannte Reservationsvereinbarung zu unterzeichnen und bereits eine Anzahlung an den Kaufpreis oder Reservationszahlung zu leisten. Damit soll dem Käufer das Objekt vorläufig gesichert werden, bis der eigentliche Kaufvertrag abgeschlossen werden kann. Solche Reservationsvereinbarungen werden regelmässig lediglich in einfacher Schriftform abgeschlossen, oft aus Kostengründen. Kommt es später nicht zum Abschluss des Hauptvertrags, stellt sich die Frage, ob die Reservationsvereinbarung überhaupt gültig zustande gekommen ist und was mit einer bereits geleisteten Anzahlung sowie einer allenfalls vereinbarten Konventionalstrafe geschieht.
Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken
Per 1. Juli 2026 treten die Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) betreffend Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken in Kraft. Diese haben zum Ziel, die Rechtsstellung von Grundstückbesitzern insbesondere bei Hausbesetzungen zu stärken. Bewirkt werden soll dies mit einer Erweiterung des Selbsthilferechts. Zudem wird mit Art. 260a ZPO ein neues zivilprozessuales Instrument geschaffen.
Retention und Konkurs – Das Schicksal des Vermieterpfandes bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters
In der Praxis des Mietrechts begegnen Vermieterinnen und Vermietern regelmässig Situationen, in denen Mieter ihre Mietzinsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Die rechtlichen Konsequenzen sind vielschichtig und werden besonders komplex, wenn über den Mieter der Konkurs eröffnet wird. Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Retentionsrechts des Vermieters und dessen Behandlung im Konkursverfahren.