Bau- und immobilienrecht
Immobilientransaktionen, Baurecht, Planungsrecht, Total- und Generalunternehmer, Werkvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag, Architekturvertrag, Baurekurs
In bau- und immobilienrechtlichen Fragen des privaten- und öffentlichen Rechts bieten wir unseren Klienten verschiedenen Dienstleistungen. Unseren Klienten stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, Immobilien zu erwerben, bau- und umweltrechtliche Bewilligungen zu erlangen, Werkverträge für Projektrealisierungen zu erarbeiten, Mietverträge aufzusetzen oder Grundeigentum zu veräussern.
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:
- Baurecht
- Planungsrecht
- Immobilientransaktionen
- Bewilligungsverfahren
- Grundstückkaufverträge
- Generalunternehmerverträge
- Baurechtsverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Werkverträge
- Architekturverträge
Ihre Experten
Fokus
Konventionalstrafen im Bauvertragsrecht
Konventionalstrafen sichern im Bauwesen die Vertragstreue, können aber nach Art. 163 Abs. 3 OR richterlich reduziert werden, wenn sie übermässig sind. Ob eine Strafe verhältnismässig ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Strafen, die einen wesentlichen Teil des Werklohns ausmachen, sind besonders gefährdet. Bauherren und Unternehmer sollten daher realistische Pönalen vereinbaren und im Streitfall das Kostenrisiko einer Klage genau abwägen.
Beweisführung im Werkvertragsrecht
Im Werkvertragsrecht, das die Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt, können verschiedene Beweisproblematiken auftreten, die die Klärung von Streitigkeiten erschweren. Diese Probleme betreffen oft die Feststellung von Mängeln, Vertragsverletzungen oder die Erfüllung von Pflichten. Im Folgenden werden einige der zentralen Beweisproblematiken im Werkvertragsrecht beleuchtet.
Der CHF-Libor wird vom SARON abgelöst
Der Libor, einer der wichtigsten Zinssätze im globalen Finanzsystem, wird nur noch bis Ende 2021 durch die britische Finanzmarktaufsicht (FCA) gestützt. Dies hat zur Folge, dass per Ende 2021 ein neuer Referenzzinssatz für Finanzierungen benötigt wird. In der Schweiz hat die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze den SARON vorgeschlagen.