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Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Immer mehr wird über das Internet abgewickelt. Dies betrifft nicht nur Chatrooms und sonstige Soziale Medien, sondern auch Dienstleistungen im Bereich des Warenverkehrs oder der Finanztransaktionen. Auch staatliche Dienstleistungen können mittlerweile über das Internet bezogen werden. Vor allem bei den letzteren zwei Bereichen ist die Identifizierung des Dienstleistungsbeziehers immer wichtiger. Aufgrund dessen hat der Bundesrat zusammen mit dem Parlament das E-ID-Gesetz ausgearbeitet. Dieses Gesetz kommt jetzt am 7. März in einem Referendum vors Volk.

Das E-ID-Gesetz soll laut Bund den Identitätsnachweis im Internet vereinfachen. Dadurch kann bei Online-Geschäften und E-Government-Anwendungen ein effizienteres Sicherheitssystem geschaffen werden. Die Kontrolle sowie die Aufsicht über die E-ID wird beim Staat bleiben. Dabei behält der Bund mit dem E-ID-Gesetz seine hoheitlichen Aufgaben. Er sorgt für die Überprüfung und Bestätigung der Identität der Person anhand seines internen Registers. Im technischen Aspekt überlässt der Bund den Betrieb der E-ID an Drittanbieter, welche jedoch einer staatlichen Genehmigungspflicht unterstehen. Zudem würden diese kontinuierlich kontrolliert werden. Anbieter der E-ID können neben Unternehmen auch die Gemeinde oder der Kanton sein. Sollte kein Anbieter die gesetzlichen Anforderungen zum Anbieten der E-ID erfüllen, kann der Staat eine eigene E-ID anbieten. Der Bund erhofft jedoch aus Effizienzgründen ein Outsourcing, um die kontinuierliche Anpassung an die Digitalisierung zu gewährleisten.

Die Überwachung der Sicherheit und des Datenschutzes der E-ID wird von der eidgenössischen Kommission übernommen. Darunter sorgt das E-ID-Gesetz weiterhin dafür, dass für kleinere Transaktionen im Internet keine E-ID benötigt wird. Im Bereich des Datenschutzes ist das E-ID-Gesetz weitreichender als das Schweizer Datenschutzgesetz und bietet somit mehr Sicherheit als die bisher bekannten, herkömmlichen Logins. Ein weiteres Sicherheitsmerkmal ist, dass die E-ID-Daten in der Schweiz gespeichert werden müssen.

Das E-ID-Gesetz soll somit für einen praktischeren Umgang mit Internettransaktionen führen und stellt einen Schlüssel für weitere Digitalisierungsschritte in der Schweiz dar. Dies soll auf Mitteilung des Bundes auch längerfristig den Innovations- und Wirtschaftsstandort der Schweiz fördern.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

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