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Strafrecht

Strafverteidigung, Strafanzeige

Wir beraten und vertreten beschuldigte Personen, die Privatklägerschaft, Opfer und geschädigte Personen im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, im Zwangsmassnahmeverfahren (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie im erstinstanzlichen Haupftverfahren bzw. im Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Personen im Administrativverfahren vor den Verwaltungsbehörden (bspw. bei Strassenverkehrsdelikten). Unsere Kernkompetenzen sind:

  • Beratung und Vertretung von Privatpersonen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Strassenverkehrsrechts
  • Redaktion von Strafanzeigen und Strafanträge sowie Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts

Ihre Experten

Michael Kummer

Senior Partner

Sheila Stach

Junior Associate

Sven Pschorn

Junior Associate

Reto Kuoni

Junior Associate

Faris Beganovic

Junior Associate

Filip Lapadatovic

Junior Associate

Fokus

Wenn der Schuldner die Karten neu mischt – die Gläubigerbevorzugung

Kurz bevor ein Unternehmen kollabiert, wird noch einmal Kassensturz gemacht und Geld verteilt. Nicht selten fliesst das letzte Geld nicht gleichmässig an alle, die etwas zugute haben, sondern gezielt bspw. an den befreundeten Lieferanten, die Bank, gegenüber der eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführer besteht, oder an ein nahestehendes Unternehmen. Für die übrigen Gläubiger bleibt häufig ein Verlustschein. Das Schweizer Recht begegnet diesem Verhalten auf zwei Ebenen gleichzeitig: Strafrechtlich über den Tatbestand der Gläubigerbevorzugung in Art. 167 StGB und vollstreckungsrechtlich über die Anfechtungsklage nach Art. 285 ff. SchKG, die sog. Pauliania. Der nachfolgende Beitrag nimmt Bezug auf den strafrechtlichen Aspekt.

Deepfakes und das Recht am eigenen Bild: Wie Sie sich wehren können

Ein Gruppenbild auf Instagram, ein Foto von einem Mitarbeitenden am Firmenfest, ein mit KI manipuliertes Video: Solche Situationen sind heute Alltag, und die rechtlichen Fragen, die sie aufwerfen, sind alles andere als trivial. Jede Person hat das Recht zu bestimmen, was mit ihrem Bild geschieht, ob Foto, Video oder digitale Darstellung. Das sogenannte Recht am eigenen Bild ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein rechtlich geschütztes Gut, das im schweizerischen Persönlichkeitsrecht fest verankert ist. Diese Grenzen werden im digitalen Raum täglich getestet.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ein Überblick über die Einordnung und Konsequenzen

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten in der Schweiz. Bereits geringfügige Tempoverstösse können finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, während gravierende Überschreitungen bis zur Freiheitstrafe und zum Entzug des Führerausweises führen können.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtliche Einordnung, das Sanktionssystem sowie die relevanten Schwellenwerte.