Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Ergänzung zur ICO-Wegleitung bezüglich Stable Coins veröffentlicht. Darin wird eine Einschätzung vorgenommen, wie Stable Coins im schweizerischen Aufsichtsrecht behandelt werden und ob die Einführung eines Stable Coins einer Bewilligungspflicht unterstellt wird.
Ein Stable Coin ist eine Kryptowährung, deren Preisvolatilität im Vergleich zu herkömmlichen Zahlungs-Token, wie beispielsweise dem Bitcoin, wesentlich begrenzter ist. Dies soll anhand von aktiver oder automatischer Geldpolitik oder mittels eines Währungskorbes erreicht werden. Der Zweck von Stable Coins, eine stabile Währung darzustellen, bringt viele Vorteile, um mehr Verwendungszweck im Finanzmarkt zu erfüllen. Fraglich ist nun, wie diese Stable Coins von der FINMA behandelt werden und ob sie andere Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen müssen als herkömmliche Kryptowährungen.
Das Finanzmarktrecht der Schweiz ist nach dem Prinzip der Technologieneutralität aufgebaut. Die aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FINMA erfolgt nach den bisherigen bewährten Ansätzen im Bereich Token. Die Behandlung von Stable Coins erfolgt somit nach der wirtschaftlichen Funktion sowie dem Zweck dieser Coins. Die FINMA berücksichtigt dabei bereits bewährte Entscheide anhand des same risk same rulesPrinzips und wertet auch die Besonderheiten des Einzelfalls. Das bedeutet, dass je nach dem, um welchen Stable Coin es sich handelt, die aufsichtsrechtlichen Konsequenzen unterschiedlich ausfallen könnten. Diese unterschiedliche Behandlung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass den jeweiligen Stable Coins verschiedene Vermögenswerte zugrunde liegen. So können beispielsweise eine Währung, ein Rohstoff oder beliebige andere Vermögenswerte als Basis genommen werden. Auch der rechtliche Anspruch des Besitzers kann unter Umständen zu anderen aufsichtsrechtlichen Einschränkungen führen. Zudem bestehen verschiedene Berührungspunkte zwischen den Stable Coins und den Finanzmarktgesetzen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung und des Effektenhandels.
Aufgrund dessen kann nicht konkret gesagt werden, wie die FINMA einen jeweiligen Stable Coin einschätzen wird. Als Referenz kann die Äusserung der FINMA bezüglich des Libra-Projekts genommen werden. Der von der Libra Association geplante Coin würde laut FINMA einigen Anforderungen im Bereich der Zahlungssysteme und Nebendienstleistungen unterliegen und die Zulässigkeit nur über eine Bewilligung erlangen.