Über was wurde abgestimmt?
Gegen die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) hat ein Linksbündnis angeführt von der SP das Referendum ergriffen und die dafür benötigten Unterschriften eingereicht und dadurch den Weg für eine nationale Abstimmung geebnet. Gegenstand dieser Abstimmung war konkret die Abschaffung der Emissionsabgabe für Unternehmen. Steuerobjekt der Emissionsabgabe sind Kapitalzuführungen von Aktionären, welche die erstmalige Schaffung bzw. die Erhöhung des Aktienkapitals zur Folge haben, inklusive der Einlagen, welche ohne Ausgabe von Aktien getätigt werden. Das neu geschaffene Eigenkapital auf Unternehmensseite wird derzeit mit einem Steuersatz von 1% besteuert.
Was sind die Folgen der Abstimmung?
Die Abschaffung der Emissionsabgabe wurde abgelehnt, was zur Folge hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen bestehen bleiben und auch weiterhin eine Emissionssteuer erhoben wird.
Trotz dieser Ablehnung gibt es nach wie vor Möglichkeiten für Unternehmen, die dadurch entstehende Steuerlast zu minimieren, wenn nicht gar gänzlich auszuschliessen. Ein probates Mittel dazu ist bspw. die Finanzierung über verzinsliche oder zinslose Darlehen der Aktionäre, wodurch keine Stempelsteuern ausgelöst werden. Gleichzeitig hat dies aber zur Folge, dass durch die Zinszahlungen rechtliche Unterdeckungs- und Höchstzinsvorschriften beachtet werden müssen. Es kann dabei jedoch zu Verrechnungsproblematiken kommen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Einlage von einem nahestehenden Unternehmen getätigt wird und nicht vom direkt beteiligten Aktionär, da die Stempelsteuer aufgrund ihrer rechtlichen Natur nur diese Form besteuert. Dies geschieht häufig mittels indirekter Beteiligungsvehikel. Hierbei können aber auch höhere Transaktionskosten entstehen, aufgrund der einzuhaltenden Vorschriften.
Alles in allem wäre eine Abschaffung der Stempelsteuer hilfreich gewesen um die Standortattraktivität des Schweizer Finanzplatzes zu steigern. Gleichzeitig sollte auch ein politisches Interesse daran bestehen die Eigenkapitalfinanzierung attraktiver zu gestalten, um mögliche Risiken aus überhöhter Fremdfinanzierung einzugrenzen. Trotz der Ablehnung gibt es Wege die Kosten der Stempelsteuer zu senken, was gerade für kleine und mittlere Unternehmen relevant ist, da die Entrichtung der Stempelsteuer für diese wirtschaftlich besonders ins Gewicht fällt. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften bedarf dies allerdings juristischer Expertise.