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Änderung der Verordnung über internationale Rechtshilfe

Internationale Kooperation in der Strafverfolgung ist aufgrund der immer mehr zunehmenden Globalisierung von grosser Bedeutung. Oft kommt es vor, dass strafbare Handlungen länderübergreifend begangen werden oder dass sich ein Täter in mehreren Ländern gleichzeitig strafbar macht. Auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität hat die Globalisierung zu zunehmend internationalen Delikten geführt. Damit internationale Straftaten verfolgt werden können, ersucht der verfolgende Staat Rechtshilfe. Dem Ersuchen eines anderen Staates wird jedoch in der Regel nur entsprochen, wenn dieser Gegenrecht gewährt.[1] Dieser bürokratischen Problematik hat sich der Bundesrat gestellt und eine Änderung der Rechtshilfeverordnung gutgeheissen. Diese wird ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt.

Wenn die Rechtshilfe zwischen der Schweiz und einem anderen Staat nicht durch internationale oder bilaterale Verträge geregelt ist, wird wie erwähnt, die Rechtshilfe oft nur gewährt, wenn ein Gegenrecht vom ersuchenden Staat eingeräumt wird. Die Kompetenz darüber zu entscheiden liegt beim Bundesamt für Justiz, welches bisher eine Erklärung über die schweizerische Rechtslage abgab. Dies ist in der Perspektive anderer Staaten zu unverbindlich. Sie verlangen von der Schweiz eine formelle und verbindliche Gegenrechtserklärung. Mit der momentanen Rechtslage, kann nur der Bundesrat eine solche Zusicherung des Gegenrechts abgeben. Mit der neuen Verordnung soll künftig eine verbindliche Gegenrechtserklärung möglich sein, ohne dass es einen spezifischen Entscheid des Bundesrates benötigt. Der Bundesrat delegiert mit der Verordnung die Kompetenz an das zuständige Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. 

Das Ziel dieser Änderung ist es die internationale Rechtshilfe in der Praxis effizienter und ohne zeitliche Verzögerung zu ermöglichen. Es soll laut Bundesrat mit möglichst allen Ländern eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich sein, was sehr wichtig ist für die Bekämpfung der wachsenden, internationalen Wirtschaftskriminalität.


[1] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80112.html

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

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