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Disruptive Technologies & FinTech

Blockchain, Initial Coin Offering (ICO), Crypto Currency

Die digitale Revolution hat einen Wandel in nahezu allen Lebensbereichen bewirkt und macht auch vor der Finanzbrache nicht halt. Die Digitalisierung zwingt traditionelle Bereiche und Geschäftsmodelle zu tiefgreifenden Veränderungen. Digitale Services und Internet-basierte Geschäftsmodelle sind wesentliche Bestandteile der heutigen Wirtschaft. Viele Bereiche der Finanzbranche werden durch FinTech-Unternehmen und Blockchain-Modelle neu erfunden.

Blockchain ist nur eine von vielen neuen, vielversprechenden und disruptiven Ideen und Innovationen, mit der sich Gesellschaft und Wirtschaft mehr und mehr auseinandersetzen müssen. Die zunehmend allgegenwärtige und beliebte Blockchain-Technologie wird zu einem Game Changer. Insbesondere für Unternehmer und Start-ups ergeben sich zahlreiche Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie. Die Blockchain-Technologie ermöglicht insbesondere Token Generating Events (TGE) und Initial Coin Offerings (ICO) und damit neue Arten des Crowdfundings, die es vor allem jungen Unternehmen in frühen Phasen erlauben, Kapital von vielen verschiedenen Investoren für die Entwicklung ihrer Produkte und Projekte zu beschaffen.

Ein TGE oder ICO kann nicht nur einen grossen Einfluss auf die Entwicklung einer Geschäftsidee haben, sondern auch regulatorische Implikationen mit sich bringen. TGEs und ICOs unterliegen derzeit keiner spezifischen Regulierung. Dennoch ist die geltende Finanzgesetzgebung anwendbar und erfasst zumindest einige Aspekte von TGEs und ICOs. Die verbleibende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Anwendung der unterschiedlichen Finanzmarktgesetze macht einen TGE oder ICO komplex und eine vorgängige juristische Beurteilung eines geplanten TGE oder ICO im Einzelfall unerlässlich. Um ein FinTech-Unternehmen zu gründen oder ein Blockchain-Projekt erfolgreich durchzuführen, müssen regulatorische Hürden genommen und die Regelkonformität eingehalten werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der erfolgreichen Durchführung von Projekten und bietet Ihnen rechtliche Beratung mit Fachkompetenz und massgeschneiderten Lösungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen reicht von der Beantwortung rechtlicher resp. regulatorischer Fragen über die Gründung von Unternehmen, die Erstellung von Rechtsgutachten bis zur Strukturierung komplexer Projekte und passt sich Ihren spezifischen Bedürfnissen an.

Unsere Tätigkeitsfelder sind insbesondere:

  • Entwicklung und Umsetzung von Blockchain-Projekten (z.B. Smart Contracts, Initial Coin Offering (ICO) / Token Generating Events (TGE), Kryptowährungen etc.)
  • Entwicklung und Durchführung von Crowdfunding-Projekten
  • Kontakt mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Selbstregulierungsorganisationen und Steuerbehörden
  • Entwicklung von Partnerschaftsstrukturen und -vereinbarungen (z. B. Partnerschaftsvereinbarungen, Investorenvereinbarungen, Geheimhaltungserklärungen, Lizenzvereinbarungen, Geschäftsbedingungen, Aktionärsvereinbarungen usw.)
  • Gründung von Unternehmen / Start-ups und Aufbau von Unternehmensstrukturen
  • Unterstützung beim Eintritt in den Schweizer Markt

Unsere Kanzlei verfügt über ein grosses und erprobtes Netzwerk mit Steuer-, IT- und Marketingexperten sowie kantonalen und eidgenössischen Behörden. Dies ermöglicht uns, Ihnen die bestmöglichen Dienstleistungen anbieten zu können.

Ihre Experten

Michael Kummer

Senior Partner

Ramon Bühler

Associate

Patrik Mauchle

Associate

Fokus

Neues Schweizer Datenschutzrecht

Voraussichtlich soll das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) am 1. September 2023 in Kraft treten. Mit der Revision ändern sich wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten und Unternehmen müssen in Zukunft strengere Vorschriften im Bereich des Datenschutzes einhalten.

Deklaration von Bitcoin

Immer mehr Menschen springen auf den Bitcoin-Trend auf und kaufen sich einen Teil der Währung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass damit einerseits viel Gewinn gemacht werden kann, andererseits aber mit grossen Verlusten zu rechnen ist. Viele Besitzer von Bitcoin sind jedoch nicht darüber informiert, wie sich der Handel mit Bitcoin für den Schweizer Steuerzahler auf seine Steuern auswirkt.

Stable Coins

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Ergänzung zur ICO-Wegleitung bezüglich Stable Coins veröffentlicht. Darin wird eine Einschätzung vorgenommen, wie Stable Coins im schweizerischen Aufsichtsrecht behandelt werden und ob die Einführung eines Stable Coins einer Bewilligungspflicht unterstellt wird.