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Erlass von Geschäftsmieten aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mit dem Anstieg der Covid-19 Zahlen, steigt auch der Druck auf die Wirtschaft. Dies verstärkte sich am vergangenen Mittwoch umso mehr, als der Bundesrat abermals Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen hat. Ohne Zweifel bremsen die Massnahmen die Wirtschaft und führen zunehmend zu finanziellen Engpässen bei den von den Massnahmen betroffenen Unternehmen. Jetzt plant das Parlament eine Gesetzesänderung, um anhand von Mieterlassen den von den Massnahmen betroffenen Geschäften unter die Arme zu greifen.

Das sogenannte Covid-19-Geschäftsmietegesetz würde rückwirkend dazu führen, dass von den bundesrätlichen Massnahmen betroffene MieterInnen und PächterInnen für die Zeitspanne vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur einen Teil des Mietzinses bezahlen müssten. Vorgesehen ist, dass die betroffenen Geschäfte nur 40 Prozent der Miete bezahlen und die restlichen 60 Prozent vom Vermieter übernommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen wären sind Mietverhältnisse, bei denen der monatliche Nettomietzins 20’000 Franken übersteigt. Ebenfalls soll es möglich sein, mit gegenseitigem Konsens, auf den Mietzinserlass zu verzichten.

Die geplante Gesetzesänderung bewegt sich juristisch gesehen stark in einem Graubereich. Kontrovers ist sie hauptsächlich, da diese Anpassung rückwirkend in privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingreifen würde. Die Gegner der Vorlage bezeichnen sie als unverhältnismässig und verfassungswidrig. Die Frage der Verfassungswidrigkeit lässt sich jedoch nicht ohne weiteres beantworten. Tangierte, von der Verfassung geschützte Rechte wären die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit sowie in einigen Fällen die Wettbewerbsneutralität. Weiter würde die Regelung ohne Zweifel gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung verstossen. 

Die Befürworter der Vorlage argumentieren gegenteilig. Ob die Vorlage nun verfassungswidrig ist, hängt schlussendlich davon ab, ob die Vorlage verhältnismässig, durch öffentliche Interessen legitimiert und nötig ist. M. E. ist die Vorlage zweifelslos nicht verfassungskonform.

An der oben genannten Vorlage wurde im Nationalrat mit 91 gegen 89 Stimmen knapp festgehalten. Somit geht die Vorlage zurück an die vorberatende Nationalratskommission. Das Geschäft wird in der Wintersession dem Ständerat vorgelegt.

Michael Kummer
Michael Kummer
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