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Familienrecht

Eheschliessung, Ehevertrag, Konkubinat, Scheidung

Nicht nur im Geschäftsalltag sondern auch im Bereich des Privatlebens tauchen immer wieder rechtliche Fragestellungen auf. Wir stehen unseren Klienten deshalb auch hinsichtlich familienrechtlicher Angelegenheiten beratend und unterstützend zur Seite und sind stets bemüht, diesbezüglichen Herausforderungen mit individuellen, pragmatischen und menschlichen Lösungsansätzen zu begegnen. Wir begleiten unsere Klienten bei der Ausgestaltung der vorehelichen Beziehungen, der Eheschliessung und der Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten, stehen ihnen aber auch bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen oder Scheidungen zur Seite.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:

  • Konkubinat
  • Eherecht
  • Ehegüterrecht (Eheverträge)
  • Scheidungsrecht
  • Vorsorgeaufträge
  • Patientenverfügungen

Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind im Zivilgesetzbuch im Erwachsenenschutzrecht geregelt. Sie erlauben es, Anordnungen zu treffen für den Fall des Eintretens einer Urteilsunfähigkeit. Sei es durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch Altersschwäche.

Zum einen kann eine urteilsfähige Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht. Die Patientenverfügung erleichtert Angehörigen wie Ärzten, Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen.

Beim Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss dabei die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen. Der Vorsorgeauftrag stärkt das Selbstbestimmungsrecht, denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird.

Einen Vorsorgeauftrag können Sie entweder eigenhändig verfassen und unterzeichnen oder mittels öffentlicher Beurkundung durch einen Notar erstellen lassen. Unsere Notare beraten Sie gerne beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.

Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen

Vorsorgeaufträge lassen sich zwar nicht amtlich aufbewahren, wir sorgen aber dafür, dass die zuständigen Behörden über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags in Kenntnis gesetzt sind.

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Arnold Vahrenwald

Konsulent

Sven Pschorn

Junior Associate

Reto Kuoni

Junior Associate

Faris Beganovic

Junior Associate

Filip Lapadatovic

Junior Associate

Fokus

Trennung im Konkubinat

Wer als Paar zusammenlebt, ohne eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft einzugehen, lebt in einem Konkubinat (auch: nichteheliche Lebensgemeinschaft). Das Konkubinat gewinnt zunehmend an Bedeutung: Seit den 1950er- und 1960er-Jahren nimmt die Attraktivität der Lebensform Ehe ab, während die gesellschaftliche Akzeptanz vielfältiger Familienmodellen wie des Konkubinats zunimmt. Trotz dieser Entwicklung ist das Konkubinat bis heute nicht im Zivilrecht kodifiziert und stellt daher streng genommen auch kein Institut des Familienrechts dar. Vielmehr handelt es sich um eine de-facto-Beziehung, der die Rechtsprechung bestimmte rechtliche Wirkungen beimisst.

Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung in der Schweiz

Bei Trennung und Scheidung regelt das Unterhaltsrecht die finanziellen Pflichten zwischen Ehegatten und gegenüber gemeinsamen Kindern. Kindesunterhalt hat Vorrang und umfasst sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt. Er gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

Ehegattenunterhalt ist während der Trennung möglich, nach der Scheidung aber nur noch bei klarer Bedürftigkeit und lebensprägender Ehe. Das Prinzip der Eigenverantwortung steht im Vordergrund.

Bei ausbleibenden Zahlungen helfen Inkassostellen oder rechtliche Schritte. Anpassungen sind bei dauerhaften Änderungen möglich – freiwillige Einkommensreduktionen werden dabei nicht berücksichtigt.

Ehe oder Konkubinat? Wichtige Themen, die Sie berücksichtigen sollten:

Die Entscheidung, ob Ehe oder Konkubinat die richtige Wahl für eine Partnerschaft ist, erfordert oft eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen rechtlichen und praktischen Konsequenzen. Diese Wahl hängt nicht nur von persönlichen Vorstellungen, sondern auch vom passenden rechtlichen Rahmen für die eigene Lebenssituation ab. Entsprechend werden im Folgenden wichtige Themen beleuchtet, die Sie in dieser Entscheidung berücksichtigen sollten.