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Familienrecht

Eheschliessung, Ehevertrag, Konkubinat, Scheidung

Nicht nur im Geschäftsalltag sondern auch im Bereich des Privatlebens tauchen immer wieder rechtliche Fragestellungen auf. Wir stehen unseren Klienten deshalb auch hinsichtlich familienrechtlicher Angelegenheiten beratend und unterstützend zur Seite und sind stets bemüht, diesbezüglichen Herausforderungen mit individuellen, pragmatischen und menschlichen Lösungsansätzen zu begegnen. Wir begleiten unsere Klienten bei der Ausgestaltung der vorehelichen Beziehungen, der Eheschliessung und der Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten, stehen ihnen aber auch bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen oder Scheidungen zur Seite.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:

  • Konkubinat
  • Eherecht
  • Ehegüterrecht (Eheverträge)
  • Scheidungsrecht
  • Vorsorgeaufträge
  • Patientenverfügungen

Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind im Zivilgesetzbuch im Erwachsenenschutzrecht geregelt. Sie erlauben es, Anordnungen zu treffen für den Fall des Eintretens einer Urteilsunfähigkeit. Sei es durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch Altersschwäche.

Zum einen kann eine urteilsfähige Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht. Die Patientenverfügung erleichtert Angehörigen wie Ärzten, Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen.

Beim Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss dabei die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen. Der Vorsorgeauftrag stärkt das Selbstbestimmungsrecht, denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird.

Einen Vorsorgeauftrag können Sie entweder eigenhändig verfassen und unterzeichnen oder mittels öffentlicher Beurkundung durch einen Notar erstellen lassen. Unsere Notare beraten Sie gerne beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.

Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen

Vorsorgeaufträge lassen sich zwar nicht amtlich aufbewahren, wir sorgen aber dafür, dass die zuständigen Behörden über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags in Kenntnis gesetzt sind.

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Patrik Mauchle

Associate

Fokus

Neue Rechtsprechung im Scheidungsrecht

Das Bundesgericht hat in insgesamt fünf neuen Entscheiden wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht geklärt sowie seine bisherige Praxis teilweise geändert. Zukünftig soll zur Berechnung sämtlicher Arten von Unterhalt für Kinder und Ehegatten nur noch eine bestimmte Methode angewendet werden. Zudem nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung vor bei der Frage nach der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit nach einer Trennung oder Scheidung und bei der Definition einer lebensprägenden Ehe.

Verteilung des Unterhalts bei einer Scheidung

Scheidungen bergen oftmals ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial. Nicht selten kommt es so im Falle einer Scheidung auch zu Streitigkeiten bezüglich der Obhut der gemeinsamen Kinder. Verbunden damit sind auch gewisse Unsicherheiten bezüglich der Verteilung des Kindesunterhalts respektive ist oft unklar, ob und in welchem Umfang Unterhaltszahlungen zu erfolgen haben.