Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat der SIX Exchange Regulation AG, welche Börsenteilnehmer und Emittenten überwacht, und der BX Swiss AG, einer ursprünglich aus der Berner Bankenvereinigung hervorgegangene Börse, die Zulassung erteilt, als Prüfstelle für Prospekte zu fungieren.
Die Zulassung ist am 1. Juni 2020 in Kraft getreten und seit dem 2. Juni bieten die beiden Börsen ihre Dienstleistung, Prospekte zu prüfen, an. Die Aufgabe der beiden vom Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regulierten Prüfstellen ist es nun, durch die Prüfung der und Zulassung von Prospekten ein einheitliches und qualitativ hochwertiges Angebot dieser zu gewährleisten. Dies stellt einen grossen Schritt im Prospektenhandel der Schweiz dar. Bei der Prüfung handelt es sich um eine formelle Prüfung, welche sich ausschliesslich auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit fokussiert.
Die FINMA hat nach der Zulassung keine prudenzielle Aufsicht über die Prüfstellen, was die Prüfstellen grundsätzlich unabhängig macht. Gemäss Gesetz liegt die Zuständigkeit bezüglich der Prospekt Prüfung sogar ausschliesslich bei den Prüfstellen. Dennoch sind die beiden Finanzdienstleister an eine Meldepflicht gegenüber der FINMA gebunden, jährlich einen Tätigkeitsbericht zu verfassen.
Ab dem 1. Dezember 2020 tritt dann das neue Prospekt-Regime in Kraft. Ab dann müssen alle Prospekte vor einem öffentlichen Angebot von einer der zwei Prüfstellen geprüft und genehmigt werden. Bis dahin läuft die in der Finanzdienstleitungsverordnung (FIDLEV) geregelte Übergangsfrist. In dieser Zwischenzeit können Emittenten von Prospekten so weitermachen wie bisher, müssen jedoch auf das Inkrafttreten der Regelung am 1. Dezember 2020 vorbereitet sein.
Ziel dieser Regelung ist es, Investoren den Zugang zu wichtigen und vor allem objektiven Informationen bezüglich Finanzprodukten zu gewährleisten und so den Schweizer Finanzstandort zu fördern.