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Braucht es für den Bau einer Elektroauto Ladestation die Zustimmung der Stockwerkeigentümer?

Der Megatrend der Nachhaltigkeit führt zu vielen Veränderungen; diese sind vor allem auch im Bereich des Automobilverkehrs zu erkennen. Die Nachfrage nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen steigt von Jahr zu Jahr stark an. Damit steigt auch die Nachfrage von Ladestationen. Sollen Ladestationen in einer Garage oder Einstellhalle eines Gebäudes im Stockwerkeigentum errichtet werden, stellt sich die Frage, ob es zum Bau einer solchen Ladestation, der Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer bedarf. 

Vorab ist die Besitzlage der Garage oder Einstellhalle zu klären. Grundsätzlich sind solche Räumlichkeiten immer im Besitz respektive im speziellen Miteigentum der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Stockwerkeigentümer Miteigentümer der Garage oder Einstellhalle sind. Anhand weiterer Verträge wird diese Räumlichkeit dann meistens in verschiedene Abschnitte, wie Parkplätze, aufgeteilt. An diesen Abschnitten haben die Miteigentümer dann ein Gebrauchsrecht, was ihnen ermöglicht den Platz vertragsgemäss zu benutzen. Bei Parkplätzen beinhaltet dies meistens das Parkieren des Autos. Darüber hinaus gehender Gebrauch, wie zum Beispiel ein Umbau, ist jedoch nicht im Gebrauchsrecht inbegriffen.

Aufgrund dessen, ist es nötig, beim Einbauen einer Ladestation für ein Elektrofahrzeug die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft einzuholen. Dies wird erreicht, indem ein Bauantrag an die Miteigentümergemeinschaft gestellt wird und dann in der Miteigentümerversammlung oder eben Stockwerkeigentümerversammlung darüber abgestimmt wird. 

Bei der Abstimmung selber kommt es je nach Interpretation darauf an, ob eine einfache Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit benötigt wird. Dies wird abhängig davon gemacht, ob der Bau einer Ladestation als luxuriös, notwendig oder nützlich betitelt wird. M. E. ist der Bau einer Ladestation für Elektroautos eine nützliche bauliche Massnahme. Dies führt dazu, dass bei der Stockwerkeigentümerversammlung ein qualifiziertes Mehr erforderlich ist.

Beim Entscheid zum Bau von solchen Ladestationen ist zudem auch die Frage zu stellen, ob dies für alle Parkplätze gemacht werden sollte. Dies aufgrund dessen, dass zukünftig immer mehr Elektroautos im Umlauf sein werden.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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