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Einführung des Registerwertrechts

Am 1. Februar 2021 ist das Bundesgesetz über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register nach verstrichener Referendumsfrist in Kraft getreten. Damit wurde anhand von Art. 973d ff. OR das Registerwertrecht eingeführt. Das Registerwertrecht eröffnet völlig neue Möglichkeiten, um mit Aktien und Aktionären umzugehen.

Das neue Registerwertrecht stellt ein Recht dar, welches gemäss Vereinbarung der Parteien in einem Wertrechtregister eingetragen ist und ausschliesslich darüber geltend gemacht und auf andere übertragen werden kann. Wie in einem älteren Artikel erwähnt, stellt dies eine komplett elektronische Form von Wertpapieren dar. KMUs beispielsweise erhalten eine komplett neue Möglichkeit, ihre Aktionäre zu verwalten, wenn die Gesellschaft Aktien in dieser neuen Form ausgibt.

Der Umgang mit Aktionären und Aktienübertragungen wird durch die neuen Bestimmungen effizienter und vereinfacht. Sobald ein Registerwertrecht übertragen wird, führt dies zu einem Eintrag im Aktienbuch, welches auf einer Blockchain basiert. Dadurch ist ein Transfer sehr sicher und das Aktienbuch immer auf dem neusten Stand. Damit ist auch eine lückenlose Eigentümerkette sichergestellt. Dies macht das Management der eigenen Aktionäre um einiges einfacher.

Weiter wird die Durchführung einer Generalversammlung um einiges vereinfacht. Jeder Aktionär, der im Wertrechteregister eingetragen ist und Eigentum an einer Aktie hat, ist stimmberechtigt. Soll eine Generalversammlung einberufen werden, kann ganz einfach eine Einladung mit Traktandenliste an alle Registerwertrechteinhaber gesendet werden. Damit entfällt ein grosser administrativer Aufwand und die Aktionäre werden lückenlos informiert. Mit der unter dem neuen Aktienrecht bestehenden Möglichkeit (abgesehen von der vorübergehenden Möglichkeit gemäss Covid-Verordnung), virtuelle Generalversammlungen durchzuführen, kommt den Registerwertrechten ein weiterer Vorteil zu. Die virtuelle Generalversammlung wird automatisch protokolliert und gespeichert.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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