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Gesellschaftsrecht

Gründung, Start-Up, Holding, Konzern, Aktienkaufvertrag, Aktionärbindungsvertrag

Die umfassende Beratung und Unterstützung von Unternehmen jeder Grösse, von Einzelunternehmen über Familienbetriebe bis zu börsenkotierten Aktiengesellschaften, in allen Phasen ihrer Tätigkeit ist eine unserer Kernkompetenzen. Unsere Klientschaft ist im operativen Geschäftsalltag mit den verschiedensten rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, denen wir mit Fachkompetenz, Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und pragmatischen Lösungsansätzen begegnen. Dadurch können sich unsere Klienten auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage bewegen.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:

  • Gründungen von Gesellschaften
  • Corporate Governance
  • Organisationsstruktur
  • Aktienkaufverträge und Stammanteilübertragungen
  • Aktionärsbindungsverträge
  • Durchführung von Generalversammlungen
  • Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
  • Konzernrecht
  • Holdingstrukturen
  • Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen)
  • Unternehmensnachfolge
  • Sanierungen
  • Vertragsrecht

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Ramon Bühler

Associate

Patrik Mauchle

Associate

Nicolas Buob

Associate

Fokus

Unternehmensnachfolge im Erbrecht

In der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge stellen sich oftmals grosse Herausforderungen, da das geltende schweizerische Erbrecht keine Spezialbestimmungen für Unternehmen kennt. Deshalb schlägt der Bundesrat mit der Botschaft vom 10. Juni 2022 spezifische Massnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor. Die ersten Anpassungen des Pflichtteilsrechts sind bereits per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, höhere Stabilität für Unternehmen zu gewährleisten.

Die virtuelle Generalversammlung

Im Zuge der noch immer frischen Aktienrechtsrevision hat der Gesetzgeber nun Klarheit in Bezug auf die Durchführungsmodalitäten einer Generalversammlung geschaffen. Fraglich war in jüngster Zeit insbesondere, inwiefern eine virtuelle oder hybride (gemischte) GV zulässig ist und wie diese ausgestaltet werden müsste. Nun steht fest, dass sowohl die virtuelle (Art. 701d OR) als auch die hybride Durchführung (Art. 701c OR) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Finanzierung von Start-Ups

Im aktuellen Wirtschaftsumfeld werden täglich neue Unternehmen gegründet. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Innovation und Wachstum in unserem Umfeld stattfindet wie schon lange nicht mehr. Eine der grössten Herausforderungen von Start-Ups ist die richtige Finanzierung.