Gesellschaftsrecht
Gründung, Start-Up, Holding, Konzern, Aktienkaufvertrag, Aktionärbindungsvertrag
Die umfassende Beratung und Unterstützung von Unternehmen jeder Grösse, von Einzelunternehmen über Familienbetriebe bis zu börsenkotierten Aktiengesellschaften, in allen Phasen ihrer Tätigkeit ist eine unserer Kernkompetenzen. Unsere Klientschaft ist im operativen Geschäftsalltag mit den verschiedensten rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, denen wir mit Fachkompetenz, Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und pragmatischen Lösungsansätzen begegnen. Dadurch können sich unsere Klienten auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage bewegen.
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:
- Gründungen von Gesellschaften
- Corporate Governance
- Organisationsstruktur
- Aktienkaufverträge und Stammanteilübertragungen
- Aktionärsbindungsverträge
- Durchführung von Generalversammlungen
- Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
- Konzernrecht
- Holdingstrukturen
- Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen)
- Unternehmensnachfolge
- Sanierungen
- Vertragsrecht
Ihre Experten
Fokus
10 Fragen und Antworten zur Earn-Out-Klausel bei der Übergabe einer Arztpraxis
Die Übergabe einer Arztpraxis stellt eine anspruchsvolle rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung dar. Ein häufig genutztes Instrument zur Risikominderung und Bewertung des Praxiswertes ist dabei die Earn-Out-Klausel. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir in 10 Fragen und Antworten, wie eine Earn-Out-Klausel funktioniert, welche Ziele sie verfolgt und welche Risiken sowohl für Käufer als auch Verkäufer bestehen. Erfahren Sie, wie dieses Modell die Praxisübergabe absichern und gleichzeitig faire Bedingungen für beide Parteien schaffen kann.
Umwandlung einer GmbH in eine AG: Herausforderungen und praktische Lösungsansätze
Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bietet neue Wachstumschancen und erweiterte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, stellt jedoch insbesondere für kleinere Unternehmen eine finanzielle und administrative Herausforderung dar. Der Umwandlungsprozess umfasst die Erstellung eines Umwandlungsplans und -berichts, die Prüfung durch einen Revisionsexperten und den Beschluss in einer Gesellschafterversammlung, bevor die Eintragung im Handelsregister erfolgt. Ein wesentlicher Stolperstein ist das erforderliche Mindestkapital von CHF 100’000.-, das häufig eine Kapitalerhöhung notwendig macht. Diese kann durch Barliberierung, Umwandlung von Gesellschaftsdarlehen in Eigenkapital oder durch Nutzung von frei verfügbarem Eigenkapital erfolgen. Eine sorgfältige Planung der Finanzierung ist entscheidend für den Erfolg der Umwandlung.
Nichtigkeit des Mantelhandels – Art. 684a und 787a OR
Ab dem 1. Januar 2025 wurden mit den Artikeln 684a und 787a des Obligationenrechts Umgehungsgeschäfte im Zusammenhang mit Mantelgesellschaften und organisierten Firmenbestattungen für nichtig erklärt. Mantelgesellschaften, die ohne operative Tätigkeit existieren, werden oft genutzt, um Liquidationskosten und Steuern zu umgehen. Besonders problematisch sind organisierte Firmenbestattungen, bei denen Unternehmen ihre Schulden manipulieren und Gläubiger benachteiligen. Die neuen Regelungen stärken die Rechtssicherheit, schützen Gläubiger und setzen klare Grenzen gegen diese unzulässigen Praktiken.