Gesellschaftsrecht
Gründung, Start-Up, Holding, Konzern, Aktienkaufvertrag, Aktionärbindungsvertrag
Die umfassende Beratung und Unterstützung von Unternehmen jeder Grösse, von Einzelunternehmen über Familienbetriebe bis zu börsenkotierten Aktiengesellschaften, in allen Phasen ihrer Tätigkeit ist eine unserer Kernkompetenzen. Unsere Klientschaft ist im operativen Geschäftsalltag mit den verschiedensten rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, denen wir mit Fachkompetenz, Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und pragmatischen Lösungsansätzen begegnen. Dadurch können sich unsere Klienten auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage bewegen.
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:
- Gründungen von Gesellschaften
- Corporate Governance
- Organisationsstruktur
- Aktienkaufverträge und Stammanteilübertragungen
- Aktionärsbindungsverträge
- Durchführung von Generalversammlungen
- Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
- Konzernrecht
- Holdingstrukturen
- Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen)
- Unternehmensnachfolge
- Sanierungen
- Vertragsrecht
Ihre Experten
Fokus
Nichtigkeit des Mantelhandels – Art. 684a und 787a OR
Ab dem 1. Januar 2025 wurden mit den Artikeln 684a und 787a des Obligationenrechts Umgehungsgeschäfte im Zusammenhang mit Mantelgesellschaften und organisierten Firmenbestattungen für nichtig erklärt. Mantelgesellschaften, die ohne operative Tätigkeit existieren, werden oft genutzt, um Liquidationskosten und Steuern zu umgehen. Besonders problematisch sind organisierte Firmenbestattungen, bei denen Unternehmen ihre Schulden manipulieren und Gläubiger benachteiligen. Die neuen Regelungen stärken die Rechtssicherheit, schützen Gläubiger und setzen klare Grenzen gegen diese unzulässigen Praktiken.
Notwendige Schritte im Hinblick auf die Unternehmensgründung
Bevor mit der Gründung eines Unternehmens begonnen wird, sollte die Geschäftsidee sorgfältig geprüft und ein fundierter Businessplan erstellt werden. Ein solcher Plan ermöglicht es, die Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit der Idee zu analysieren. Gleichzeitig dient er als Grundlage, um potenzielle Investoren oder Kreditgeber zu überzeugen. Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Phase ist die Sicherstellung der Finanzierung. Es ist essenziell, ausreichend Mittel für die Gründung sowie den laufenden Betrieb des Unternehmens einzuplanen und zu sichern.
Unternehmensnachfolge im Erbrecht
In der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge stellen sich oftmals grosse Herausforderungen, da das geltende schweizerische Erbrecht keine Spezialbestimmungen für Unternehmen kennt. Deshalb schlägt der Bundesrat mit der Botschaft vom 10. Juni 2022 spezifische Massnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor. Die ersten Anpassungen des Pflichtteilsrechts sind bereits per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, höhere Stabilität für Unternehmen zu gewährleisten.