Prozessführung
Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Unternehmer und Privat-personen in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren vor Schweizer Gerichten und Behörden.
Die Beurteilung von Chancen und Risiken eines Prozesses ist ein zentraler Aspekt bei der Erarbeitung der Prozessstrategie gemeinsam mit unseren Klienten. Dabei lassen wir Wirtschaftlichkeitsaspekte sowie fallspezifische und lokale Eigenheiten in unsere Beurteilung einfliessen. Wir sind dabei jederzeit bestrebt, die Ziele unserer Klienten zu verwirklichen und durch unsere Fachkompetenz, Erfahrung und taktische Versiertheit das für sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Vertretung vor Gerichten und Behörden
Wir vertreten unsere Klienten vor allen Schweizer Gerichten und Behörden. Um für Sie auch in komplexen Angelegenheiten das bestmögliche Resultat zu erzielen, setzen wir unsere Ressourcen und unser fundiertes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zu Ihren Gunsten effizient ein.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Eheschutz, Scheidung, Erbstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten)
- Handelsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Auftrag, Kauf- und Werkvertrag)
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (z.B. M&A-Angelegenheiten, aktienrechtliche Verantwortlichkeit, Aktionärsbindungsverträge)
- Wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren (z.B. Veruntreuung, Betrug)
- Immaterialgüterrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Markenrecht, Urheberrecht)
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Lohnforderung, missbräuchliche Kündigung, Konkurrenzverbot, Mobbing)
- Konkursrechtliche Streitigkeiten (z.B. Kollokationsprozesse, paulianische Anfechtungen, Arrestverfahren, Verwertung von Vermögenswerten)
- Vorsorglicher Rechtsschutz und vorsorgliche Massnahmen
- Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen
Streitvermeidung, aussergerichtliche Streitbeilegung und Vertragsredaktion
Wir unterstützen unsere Klienten bezüglich der Vermeidung von Streitigkeiten und Prozessen durch die Entwicklung von Strategien zur Prozessvermeidung sowie der aussergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere in aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bereits im Rahmen der Vertragsredaktion mit dem Ziel, künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien vorzubeugen und zu vermeiden.
Ihre Experten
Fokus
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz: Ein Vergleich zwischen IPRG und LugÜ
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz ist von der Herkunft des Urteils abhängig und richtet sich entweder nach dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ) oder dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG). Während das LugÜ für Urteile aus EU-Staaten, Norwegen und Island ein vereinfachtes Verfahren ohne Exequatur vorsieht, gelten beim IPRG für Drittstaaten strengere Voraussetzungen, etwa hinsichtlich Zuständigkeit und rechtlichem Gehör. Beide Regelwerke dienen der Rechtssicherheit im internationalen Rechtsverkehr, unterscheiden sich jedoch wesentlich in der Praxis. Eine sorgfältige Prüfung des anwendbaren Rechtsrahmens ist deshalb unerlässlich.
Revidiertes Versicherungsaufsichtsgesetz
Per 1. Januar 2024 traten die revidierten Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG, SR 961.01) und die dazugehörige Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO, SR 961.011) in Kraft. Die Neuerungen führen zu einem stärker regulierten Versicherungsvermittlungsgeschäft und verbessern die Rechtstellung der VersicherungsnehmerInnen erheblich. Nachfolgend werden einige neue Regelungen zum besseren Schutz der VersicherungsnehmerInnen erläutert.
Klagebewilligung der Widerklage im Schlichtungsverfahren
Dem Entscheidverfahren in Zivilstreitigkeiten hat grundsätzlich ein Schlichtungsversuch voranzugehen (Art. 197 ZPO). Ziel einer solchen Schlichtungsverhandlung ist zum einen die Entlastung der Gerichte, zum anderen soll den Parteien dadurch die Möglichkeit geboten werden, eine nachhaltige Lösung zu finden.