Schuldbetreibungs- und konkursrecht
Betreibung, Pfändung, Konkurs, Restrukturierung, Sanierung, Nachlass, Liquidation
Wir beraten unsere Mandanten bei sämtlichen Fragen des Insolvenz-, Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und erarbeiten zusammen mit ihnen mögliche Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen. Natürlich stehen wir auch zu Ihrer Verfügung, wenn Ihre Forderungen nicht beglichen werden oder Sie von einem Konkurs finanziell betroffen sind. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte werden sich dafür einsetzen, dass Ihre Forderungen, ob Geldbeträge oder Sachgüter, möglichst umfänglich beglichen und Ihr finanzieller Schaden bestmöglich verhindert werden.
Insolvenzbezogene Restrukturierungen
Wir verfügen über weitreichende Erfahrung bei Restrukturierungen von Unternehmen und Refinanzierungen notleidender Kredite und beraten in diesem Zusammenhang regelmässig Unternehmen und Schuldner. Besonders im Fokus stehen dabei folgende Dienstleistungen:
- Beratung betreffend Pflichten von Leitungsorganen und gesellschaftsrechtliche Aspekte bei Restrukturierungen
- Refinanzierungen von notleidenden Krediten
- Portfolioverkäufe und betriebliche Umstrukturierungen
Insolvenzbezogene Beratung
Regelmässig beraten wir Unternehmen und Gläubiger in Bezug auf Insolvenzverfahren. Unsere Kernkompetenzen beinhalten:
- Forderungseingaben, Zwangsvollstreckung und Verwertung von Sicherheiten
- Aufrechnung (Netting), Vertragsbeendigung (Close-out) und ähnliche Vertragsbestimmungen in Bezug auf Insolvenz
- konkursbezogene gesellschafts- und finanzmarktrechtliche Fragen
Insolvenzbezogene Prozessführung
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Gläubigern und Schuldnernin Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Besonders konzentrieren wir uns dabei auf folgende Dienstleistungen:
- Betreibungs-/Konkurs-/Pfandverwertungsverfahren
- Durchsetzung bestrittener Ansprüche
- Anfechtungsklagen
- Sanierungsverfahren
- Nachlassverfahren
Ihre Experten
Fokus
Konkurs eines Mieters von Geschäftsräumen
Viele Gastronomiebetriebe oder Betriebe in der Eventbranche erleiden noch immer finanzielle Einbussen aufgrund der Corona Pandemie. Dadurch geraten zahlreiche Betriebe in finanzielle Schwierigkeiten, was in den schlimmsten Fällen einen Konkurs zur Folge haben kann. Die Folgen dieser Konkurse treffen nicht nur die Betriebe, sondern haben regelmässig für deren Vermieter prekäre Folgen.
Auskunftspflicht eines Dritten gegenüber der Konkursverwaltung
Das Bundesgericht hat im Entscheid, BGE 5A_126/2020, die Auskunftspflicht eines Dritten gegenüber der Konkursverwaltung konkretisiert. Im genannten Entscheid ging es darum, dass die Bank der Konkursitin damit beauftragt wurde, dem Konkursamt Auskunft bezüglich ihrer Aktiven, respektive ihres Vermögens zu erteilen. Die Bank stellte in Folge darauf nur einen Teil der vom Konkursamt geforderten Informationen zur Verfügung und plädierte darauf, dass die Auskunftspflicht nach SchKG 222 Abs. 4 damit erfüllt sei.
Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht per 1. Januar 2019
Per 1. Januar 2019 sind drei neue Bestimmungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen tragen wesentlich dazu bei, dass sich ungerechtfertigt Betriebene wehren können und die Nachteile eines (ungerechtfertigten) Eintrags im Betreibungsregister nicht hinnehmen müssen.