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Transparenz bei Rohstoffunternehmen

Revisionspflichtige Gesellschaften, welche im Rohstoffsektor tätig sind, werden im Zuge der Aktienrechtsrevision zu erhöhter Transparenz verpflichtet (Art. 964d ff. OR). Diese beinhaltet die Offenlegung über geschäftsbezogene Zahlungen über CHF 100’000.- an staatliche Stellen. Als staatliche Stellen gelten nationale, regionale oder kommunale Behörden eines Drittlandes sowie von diesen Behörden kontrollierte Abteilungen oder Unternehmen.

Durch die Einführung dieser Bestimmungen soll mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor gewährleistet werden und damit die Verantwortung der Unternehmen mit Sitz in der Schweiz für ihr Handeln in der Rohstoffförderung in Drittstaaten verstärkt werden. Ein wichtiges Ziel dieser besonderen Transparenzvorschriften einen wichtigen Zugang zu Informationen zu schaffen, die im Kampf gegen Korruption und für eine gerechte Verteilung des Reichtums wichtig sind.

Unterstellt sind ausschliesslich Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind. Ein Unternehmen gehört zum definierten Rohstoffsektor, wenn es direkt oder durch Tochtergesellschaften im Bereich der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas oder des Einschlags von Holz in Primärwäldern tätig ist. Die Gewinnung umfasst alle Unternehmenstätigkeiten auf den Gebieten der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Erschliessung und Förderung von Mineralien sowie Erdöl- und Erdgasvorkommen.

Der Bericht hat innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres elektronisch offengelegt zu werden und muss mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein. Falls eine Pflicht zur Konsolidierung der Jahresrechnung besteht, ist auch der Transparenzbericht für den ganzen Konzern zu konsolidieren. Dieser ersetzt die Berichterstattung der einzelnen Gesellschaften.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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