Unsere Gesellschaft und unser Umfeld ist aufgrund des Internets, der Digitalisierung und der Globalisierung ständig einem Wandel ausgesetzt. Dazu gehören auch das Recht und die Gesetze. Diese müssen an die veränderten Umstände angepasst werden. Davon nicht ausgenommen ist das Urheberrecht. Aufgrund von technologischen Fortschritten im Bereich der Digitalisierung wurde immer klarer, dass das Urheberrecht modernisiert werden muss. Zu diesem Schluss kam das Parlament am 27. September 2019. Der darauffolgende Gesetzesentwurf ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten.
Die Revision des Urheberrechts führte zu diversen Veränderungen. Hosting-Provider sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass ein Inhalt, der aufgrund einer Urheberrechtsverletzung entfernt wurde, nicht wieder erhältlich oder zugänglich gemacht werden kann. Diese Regelung richtet sich hauptsächlich gegen die Internetpiraterie, welche aufgrund der zunehmenden digitalen Erhältlichkeit von urheberrechtlich geschützten Inhalten, zu einem wachsenden Problem wurden. Ebenfalls wurde der Schutz von Fotografien, Musik und Videos erweitert. Es kann also zusammenfassend gesagt werden, dass die Stellung der Kulturschaffenden durch die Revision gestärkt und umfangreicher geschützt wird.
Gleichgeblieben ist die Stellung der Konsumenten. Eine Person, die urheberrechtlich geschützte Inhalte (illegale Inhalte) konsumiert, bleibt straffrei. Die Revision führt zu einer verstärkten Haftung der Anbieter solcher Inhalte, da deren Aufgabe und Kompetenz es ist, gegen eine illegale Distribution von geschützten Inhalten vorzugehen.
Mit dieser Revision wurden ebenfalls zwei internationale Abkommen ratifiziert, welche einerseits die Ungleichbehandlung von Kulturschaffenden beseitigen und andererseits die Zugänglichkeit von Werken für Menschen mit Sehbehinderungen grenzüberschreitend erleichtert.