Stach Rechtsanwälte Logo

Vertragsrecht

Vertragsverhandlungen, Joint Ventures, AGB, ABV, Kooperationsvertrag

Wir beraten Private und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere:

  • Kaufverträge (Fahrnis oder Grundstück)
  • Miet- und Pachtverträge
  • Darlehensverträge
  • Kreditverträge
  • Arbeitsverträge
  • Werk- und Treuhandverträge
  • Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsverträge
  • Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsverträge
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
  • Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsverträge
  • Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsverträge
  • Lizenzverträge

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Nicolas Buob

Partner

Sarah Schöb

Substitutin

Pranvera Rasaj

Substitutin

Istenç Açikalin

Substitutin

Fokus

10 Fragen und Antworten zur Earn-Out-Klausel bei der Übergabe einer Arztpraxis

Die Übergabe einer Arztpraxis stellt eine anspruchsvolle rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung dar. Ein häufig genutztes Instrument zur Risikominderung und Bewertung des Praxiswertes ist dabei die Earn-Out-Klausel. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir in 10 Fragen und Antworten, wie eine Earn-Out-Klausel funktioniert, welche Ziele sie verfolgt und welche Risiken sowohl für Käufer als auch Verkäufer bestehen. Erfahren Sie, wie dieses Modell die Praxisübergabe absichern und gleichzeitig faire Bedingungen für beide Parteien schaffen kann.

Whistleblowing im Spannungsverhältnis: Beispiele aus der Rechtsprechung / Externe Whistleblowing-Stelle

Whistleblowing führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen den rechtlichen Pflichten von Arbeitnehmern und den übergeordneten gesellschaftlichen Interessen. Einerseits müssen Arbeitnehmer ihre Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber wahren, andererseits kann die Aufdeckung von Missständen ein öffentliches Interesse darstellen, das über die vertraglichen Pflichten hinausgeht. Der Artikel untersucht die rechtlichen Grundlagen dieses Konflikts und stellt anhand von Gerichtsurteilen dar, wie die Schweizer Rechtsprechung diese Thematik behandelt. Dabei wird betont, dass Arbeitnehmer zunächst interne Meldewege nutzen müssen, bevor sie externe Stellen oder die Öffentlichkeit informieren. Der Artikel schliesst mit einer Empfehlung für Unternehmen, klare externe Anlaufstellen zu definieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Reputationen zu schützen.