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Vertragsrecht

Vertragsverhandlungen, Joint Ventures, AGB, ABV, Kooperationsvertrag

Wir beraten Private und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere:

  • Kaufverträge (Fahrnis oder Grundstück)
  • Miet- und Pachtverträge
  • Darlehensverträge
  • Kreditverträge
  • Arbeitsverträge
  • Werk- und Treuhandverträge
  • Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsverträge
  • Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsverträge
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
  • Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsverträge
  • Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsverträge
  • Lizenzverträge

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

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Partner

Pranvera Rasaj

Substitutin

Fokus

Konventionalstrafen im Bauvertragsrecht

Konventionalstrafen sichern im Bauwesen die Vertragstreue, können aber nach Art. 163 Abs. 3 OR richterlich reduziert werden, wenn sie übermässig sind. Ob eine Strafe verhältnismässig ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Strafen, die einen wesentlichen Teil des Werklohns ausmachen, sind besonders gefährdet. Bauherren und Unternehmer sollten daher realistische Pönalen vereinbaren und im Streitfall das Kostenrisiko einer Klage genau abwägen.

Neu ab 1. Januar 2026: Stärkere Rechte für Bauherren bei Baumängeln

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Bauherren und Immobilienkäufer deutlich stärkere Rechte bei Baumängeln. Neu besteht ein zwingender Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung bei Neubauten für den persönlichen Gebrauch. Für Mängelrügen gilt künftig eine Frist von 60 Tagen ab Ablieferung bzw. Entdeckung – eine Verkürzung ist ausgeschlossen. Zudem wird die fünfjährige Verjährungsfrist ausdrücklich gesichert. Auch bei Verträgen mit SIA-Norm 118 gilt verbindlich die 60-Tage-Regel. Ersatzsicherheiten müssen künftig nur noch Forderung und Verzugszinsen für zehn Jahre abdecken. Damit profitieren Bauherren von klareren und besseren Schutzbestimmungen.

10 Fragen und Antworten zur Earn-Out-Klausel bei der Übergabe einer Arztpraxis

Die Übergabe einer Arztpraxis stellt eine anspruchsvolle rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung dar. Ein häufig genutztes Instrument zur Risikominderung und Bewertung des Praxiswertes ist dabei die Earn-Out-Klausel. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir in 10 Fragen und Antworten, wie eine Earn-Out-Klausel funktioniert, welche Ziele sie verfolgt und welche Risiken sowohl für Käufer als auch Verkäufer bestehen. Erfahren Sie, wie dieses Modell die Praxisübergabe absichern und gleichzeitig faire Bedingungen für beide Parteien schaffen kann.