Vertragsrecht
Vertragsverhandlungen, Joint Ventures, AGB, ABV, Kooperationsvertrag
Wir beraten Private und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere:
- Kaufverträge (Fahrnis oder Grundstück)
- Miet- und Pachtverträge
- Darlehensverträge
- Kreditverträge
- Arbeitsverträge
- Werk- und Treuhandverträge
- Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsverträge
- Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsverträge
- Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
- Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsverträge
- Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsverträge
- Lizenzverträge
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Fokus
Neu ab 1. Januar 2026: Stärkere Rechte für Bauherren bei Baumängeln
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Bauherren und Immobilienkäufer deutlich stärkere Rechte bei Baumängeln. Neu besteht ein zwingender Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung bei Neubauten für den persönlichen Gebrauch. Für Mängelrügen gilt künftig eine Frist von 60 Tagen ab Ablieferung bzw. Entdeckung – eine Verkürzung ist ausgeschlossen. Zudem wird die fünfjährige Verjährungsfrist ausdrücklich gesichert. Auch bei Verträgen mit SIA-Norm 118 gilt verbindlich die 60-Tage-Regel. Ersatzsicherheiten müssen künftig nur noch Forderung und Verzugszinsen für zehn Jahre abdecken. Damit profitieren Bauherren von klareren und besseren Schutzbestimmungen.
10 Fragen und Antworten zur Earn-Out-Klausel bei der Übergabe einer Arztpraxis
Die Übergabe einer Arztpraxis stellt eine anspruchsvolle rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung dar. Ein häufig genutztes Instrument zur Risikominderung und Bewertung des Praxiswertes ist dabei die Earn-Out-Klausel. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir in 10 Fragen und Antworten, wie eine Earn-Out-Klausel funktioniert, welche Ziele sie verfolgt und welche Risiken sowohl für Käufer als auch Verkäufer bestehen. Erfahren Sie, wie dieses Modell die Praxisübergabe absichern und gleichzeitig faire Bedingungen für beide Parteien schaffen kann.
Whistleblowing im Spannungsverhältnis: Beispiele aus der Rechtsprechung / Externe Whistleblowing-Stelle
Whistleblowing führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen den rechtlichen Pflichten von Arbeitnehmern und den übergeordneten gesellschaftlichen Interessen. Einerseits müssen Arbeitnehmer ihre Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber wahren, andererseits kann die Aufdeckung von Missständen ein öffentliches Interesse darstellen, das über die vertraglichen Pflichten hinausgeht. Der Artikel untersucht die rechtlichen Grundlagen dieses Konflikts und stellt anhand von Gerichtsurteilen dar, wie die Schweizer Rechtsprechung diese Thematik behandelt. Dabei wird betont, dass Arbeitnehmer zunächst interne Meldewege nutzen müssen, bevor sie externe Stellen oder die Öffentlichkeit informieren. Der Artikel schliesst mit einer Empfehlung für Unternehmen, klare externe Anlaufstellen zu definieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Reputationen zu schützen.