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Prozessführung

Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Unternehmer und Privat-personen in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren vor Schweizer Gerichten und Behörden.

Die Beurteilung von Chancen und Risiken eines Prozesses ist ein zentraler Aspekt bei der Erarbeitung der Prozessstrategie gemeinsam mit unseren Klienten. Dabei lassen wir Wirtschaftlichkeitsaspekte sowie fallspezifische und lokale Eigenheiten in unsere Beurteilung einfliessen. Wir sind dabei jederzeit bestrebt, die Ziele unserer Klienten zu verwirklichen und durch unsere Fachkompetenz, Erfahrung und taktische Versiertheit das für sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Vertretung vor Gerichten und Behörden

Wir vertreten unsere Klienten vor allen Schweizer Gerichten und Behörden.  Um für Sie auch in komplexen Angelegenheiten das bestmögliche Resultat zu erzielen, setzen wir unsere Ressourcen und unser fundiertes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zu Ihren Gunsten effizient ein.  

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Eheschutz, Scheidung, Erbstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten)
  • Handelsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Auftrag, Kauf- und Werkvertrag)
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (z.B. M&A-Angelegenheiten, aktienrechtliche Verantwortlichkeit, Aktionärsbindungsverträge)
  • Wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren (z.B. Veruntreuung, Betrug)
  • Immaterialgüterrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Markenrecht, Urheberrecht)
  • Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Lohnforderung, missbräuchliche Kündigung, Konkurrenzverbot, Mobbing)
  • Konkursrechtliche Streitigkeiten (z.B. Kollokationsprozesse, paulianische Anfechtungen, Arrestverfahren, Verwertung von Vermögenswerten)
  • Vorsorglicher Rechtsschutz und vorsorgliche Massnahmen
  • Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen

Streitvermeidung, aussergerichtliche Streitbeilegung und Vertragsredaktion

Wir unterstützen unsere Klienten bezüglich der Vermeidung von Streitigkeiten und Prozessen durch die Entwicklung von Strategien zur Prozessvermeidung sowie der aussergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere in aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bereits im Rahmen der Vertragsredaktion mit dem Ziel, künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien vorzubeugen und zu vermeiden.

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Arnold Vahrenwald

Konsulent

Sheila Stach

Junior Associate

Reto Kuoni

Junior Associate

Filip Lapadatovic

Junior Associate

Fokus

Die Kündigungssperrfrist im Mietrecht

Wer als Vermieter eine mietrechtliche Auseinandersetzung mit dem Mieter führt, sollte sich der Folgen einer einvernehmlichen Erledigung bewusst sein: Eine Einigung – sei es vor der Schlichtungsbehörde, vor Gericht oder ausserhalb eines Verfahrens – löst regelmässig eine dreijährige Kündigungssperrfrist zulasten des Vermieters aus. Wer dies übersieht, verliert für drei Jahre die Möglichkeit, das Mietverhältnis ordentlich zu beenden. Das kann nicht zuletzt bei einem Verkauf ein Hindernis sein.

Die Mieterausweisung aus der Perspektive des Vermieters

Verlässt ein Mieter nach gültiger Kündigung des Mietvertrages das Mietobjekt nicht, ergreifen Vermieter oftmals eigenmächtig Massnahmen wie das Austauschen der Schlösser. Solche Massnahmen sind jedoch unzulässig und ziehen nicht selten zivil- und strafrechtliche Verfahren nach sich.
Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache ist auf dem Rechtsweg durchzusetzen und setzt voraus, dass der Mieter ohne Nutzungsrecht im Besitz der Mietsache verbleibt. Je nach konkreter Sach- und Rechtslage ist die prozessuale Durchsetzung dieses Anspruches allerdings anders anzugehen.

Konventionalstrafen im Bauvertragsrecht

Konventionalstrafen sichern im Bauwesen die Vertragstreue, können aber nach Art. 163 Abs. 3 OR richterlich reduziert werden, wenn sie übermässig sind. Ob eine Strafe verhältnismässig ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Strafen, die einen wesentlichen Teil des Werklohns ausmachen, sind besonders gefährdet. Bauherren und Unternehmer sollten daher realistische Pönalen vereinbaren und im Streitfall das Kostenrisiko einer Klage genau abwägen.