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Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken

Per 1. Juli 2026 treten die Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) betreffend Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken in Kraft. Diese haben zum Ziel, die Rechtsstellung von Grundstückbesitzern insbesondere bei Hausbesetzungen zu stärken. Bewirkt werden soll dies mit einer Erweiterung des Selbsthilferechts. Zudem wird mit Art. 260a ZPO ein neues zivilprozessuales Instrument geschaffen.

Nach bisherigem Recht stiessen Eigentümer häufig auf erhebliche Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzungen vorgehen wollten. Denn das Selbsthilferecht war eng begrenzt: Die Besitzeskehr, also das Zurückholen einer Sache, unter Anwendung verhältnismässiger Gewalt musste unmittelbar nach Beginn der Besetzung erfolgen, was in der Praxis häufig kaum möglich war. Weiter konnte eine polizeiliche Räumung ohne gerichtlichen Entscheid oftmals nicht durchgeführt werden. Zudem konnte eine gerichtliche Anordnung zur Räumung bisher nicht gegen unbekannte Personen erwirkt werden.

Mit den neuen Bestimmungen erhalten Grundstücksbesitzer wirksamere Möglichkeiten, ihr Eigentum zu schützen. Das Selbsthilferecht wird gestärkt, indem die Frist für die Besitzeskehr verlängert wird. Neu beginnt sie erst mit der Kenntnisnahme der Besitzesentziehung zu laufen. Weiter kann die verhältnismässige Selbsthilfe innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt werden, sofern amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist und muss nicht mehr sofort erfolgen. Wo ein rechtzeitiger behördlicher Schutz möglich ist, bleibt die Selbsthilfe ausgeschlossen. Ob und wann dies genau bejaht wird, muss die Praxis zeigen.

Daneben wird mit der gerichtlichen Verfügung nach Art. 260a ZPO ein neues prozessuales Instrument eingeführt. Dieses ermöglicht es Grundstückbesitzern, auch gegen unbekannte Personen eine Zwangsräumung zu beantragen. Das Gericht kann die direkte Vollstreckung der Verfügung anordnen, wodurch bisherige prozessuale Hindernisse beseitigt und Räumungen künftig schneller und effizienter durchgeführt werden können. Insgesamt verbessert die Revision den Besitzesschutz und erleichtert das Vorgehen gegen widerrechtliche Hausbesetzungen.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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